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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zum Gaswerk ein

Donnerstag, 26. April 2001, 19:28 Uhr
Nordhausen (nnz). Damit hat die SPD im Kreistag eine erneute Niederlage einstecken müssen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen konnte in keinem Punkt ihrer Ermittlungen einen Vorsatz der Untreue erkennen. Zum Hintergrund. Der Kauf der Fläche des ehemaligen Gaswerkes von der TEAG sollte der Anlegung von zusätzlichen Parkplätzen für die Kreismusikschule dienen. Wie sich nach dem Kauf herausstellte, ist das Gelände stark umweltbelastet, die Sanierungskosten belaufen sich nicht - wie angenommen - auf etwa 600.000 Mark, sondern auf rund das Zehnfache (siehe hierzu auch im nnz-Archiv).

Als dies im Kreistag bekannt war, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der die Hintergründe des Kaufs erhellen sollte. In einem Bericht des Ausschusses wird Landrat Joachim Claus (CDU) aufgefordert, entsprechende disziplinarische Konsequenzen, vor allem gegen die Leiterin des Liegenschaftsamtes, Henning, zu ziehen. Da die gleiche SPD jedoch auch eine Anzeige erstattet hatte, verwies Landrat Joachim Claus auf das laufende Verfahren. Das ist jedoch jetzt abgeschlossen. Die Sozialdemokraten verwiesen in ihrer Anzeige vor allem auf die Streichung der Rücktrittsklausel durch die verantwortliche Amtsleiterin kurz vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Dazu ist in der Begründung der Staatsanwaltschaft zu lesen: „Die im Kaufvertrag zunächst enthaltene Rücktrittsklausel, war - entgegen der Darstellung der Anzeigenerstatter (SPD-Fraktion) - nicht üblich und in der Entscheidung des Kreistages auch nicht zwingend vorgegeben. Nach Darstellung der Frau Henning vom Liegenschaftsamt, die den Kaufvertrag unterzeichnete, sei diese Klausel - ohne Aussicht auf Durchsetzbarkeit - in den Vertragsentwurf aufgenommen worden. Ausweislich eines Aktenvermerks der Sachgebietsleiterin Frau Jödicke vom 2.11.1995 (Tag des Vertragsabschusses) ist diese Formulierung von der TEAG beanstandet wurden, die den Kauf gegebenenfalls platzen lasse, wenn dieser von der positiven Bescheidung des Freistellungsantrages abhängig gemacht würde. Im Ergebnis wurde daher durch den 1. Beigeordneten und Dezernenten für Finanzen, Herrn Uebner, entschieden, dass der Landkreis nicht auf das Rücktrittsrecht bestehe. Eine Pflichtwidrigkeit durch Überschreitung ihrer Kompetenzen kann bei Frau Henning hier schon deshalb nicht festgestellt werden, weil sie die Entscheidung zur Streichung dieser Klausel nicht selbst getroffen, sondern nur umgesetzt hat.“ Soweit aus der Begründung der Mühlhäuser Staatsanwältin Ehlgen.

Diese Information hätte nach Ansicht der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Nordhäuser Kreistag, Dagmar Becker, eigentlich auch der Landrat im Untersuchungsausschuß geben müssen, dazu sei er aber nicht bereit gewesen. „Zwar ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft allein der Tatbestand der Haushaltsuntreue oder Steuerverschwendung nicht strafbar, allerdings entbindet dies den Landrat nicht von disziplinarischen Maßnahmen gegen Hernn Uebner“, so Becker gegenüber nnz. Diese disziplinarischen Maßnahmen waren im vergangenen Jahr bereits vom Untersuchungsausschuß beschlossen, jedoch nie vollzogen worden.
Autor: psg

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