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nnz-Forum: Aus für Biomethan-Anlage?

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 17:12 Uhr
Die neue Regierung steht, der Koalitionsvertrag gilt! Ökologisch, ökonomisch und ethisch bedeutet das das Aus für die geplante Biomethangasanlage (BMA) in Bielen. Meint ein Leser der nnz...


Ökologisch: Zitat aus dem Koalitionsvertrag „Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall und Reststoffe begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft Nutzungskonkurrenzen.“

Die Vermaisung der Landwirtschaft durch Felder für Biogaskraftwerke soll gestoppt und Maismonokulturen zurückgedrängt werden. Monokulturen, wie Mais-Einöden, die langfristig mehr umweltschädliche Pestizide und Dünger benötigen, tragen auch dazu bei, dass immer mehr Tier- und Pflanzenarten aussterben. Die wegen ihrer Bestäubungsfunktion volkswirtschaftlich und ökologisch sehr wichtigen Bienen können mit der Pflanze sehr wenig anfangen.

Union und SPD erkennen und schreiben es in ihrem Vertragstext, den Maisanbau zu begrenzen, “dient dem Schutz der Natur“. Zudem erwähnen sie das Problem, dass Pflanzen, aus denen Energie gewonnen wird, zur Ernährung von Menschen fehlen.

Die geplant BMA widerspricht diesen Zielen vollkommen!

Um die berechneten Biomethanerträge und damit die Effektivität der BMA der EVN sicherzustellen, benötigt sie 23. 000 t Mais, 4.500 t Zuckerrüben sowie 11.000 t Getreideschlempe jährlich. Das sind 71,4 % Lebensmittel (Mai und Zuckerrüben) und nur 28,6 Abfälle (Schlempe).

Ökonomisch: Es steigen mit fallenden Energiepreisen auf dem freien Markt, z.B, wenn viel
Windenergie im Netz ist, die Subventionen durch das EEG und damit die Energiepreise für private Haushalte und weite Teile der Wirtschaft. Das ist die Folge der Zusage der bisherigen Regierung auf die 20jährige Preisgarantie für die Erneuerbaren, inzwischen in Höhe von 23 Milliarden Euro jährlich – Absurdistan lässt grüßen!

Die neue Regierung hat in Folge dieser Entwicklung im Koalitionsvertrag vereinbart, Zitat:
  • „Kostendynamik entschärfen und begrenzen,
  • Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderung, die wir schnell und konsequent bei Neuanlagen abbauen,
  • eine stärkere marktwirtschaftlich orientierte Förderung,
  • Degression von Einspeisevergütungen,
  • Bonusregelungen überprüfen und weitgehend streichen,
  • teuren Grünstromprivileg streichen,
  • erneuerbare Energien sollen perspektivisch ohne Förderungen am Markt bestehen“
Mit der Umsetzung dieser Ziele ist die BMA auch ökonomisch tot!

Des Weiteren tritt bei der „Veredelung“ von Biogas in Biomethangas und bei der Verstromung von Biomethangas ein Verlust von etwa 25 % der Primärenergie des Biogases ein, schreibt Prof. Dr. Herms aus Nordhausen in einem Leserbrief, veröffentlicht in der TA im März 2013. Trotz dieser Verluste soll ein positives ökonomisches Ergebnis der BMA erreicht werden?!

Ethisch: Der eigentliche Skandal jedoch ist die Verwendung von Lebensmitteln für die Energieerzeugung. Das ist zwar technisch machbar, doch es muss auch zu verantworten sein. Der ‚Direktor für Umweltprogramme der Vereinten Nationen, Dr. Klaus Töpfer (CDU) erklärt dazu, Zitat: „Überall dort, wo die Erzeugung von Energie aus Biomasse auch nur im Entferntesten in Konkurrenz steht zur Nutzung von Biomasse zur menschlichen Ernährung, kann dies nicht verantwortet werden. Das ist ethisch nicht vertretbar, das ist eine Todsünde.“

Es ist nicht selbstverständlich, dass wir genug zu essen haben. Deshalb beten Christen ja auch „Unser täglich Brot (auch aus Mai, aus Getreide) gib uns heute“, nicht „Unser täglich Brot vergär uns heute“. Die „Komplettverfeuerung unseres Planeten“ (Jürgen Kolbe in der FAZ vom 17.März 2011) wird unser Leben nicht sicherer und reicher machen, solange wir damit unsere Lebensgrundlagen zerstören. Wenn politische Entscheidungen zur Energieversorgung getroffen werden, müssen sie deshalb immer auf der Grundlage von existenziellen Werten erfolgen und nicht nach kurzfristig angelegten wirtschaftlichen Interessen.

Wir Bürger freuen uns natürlich über diese Entwicklung und wünschen unserer Regierung viel Erfolg auf diesem richtigen Weg der Novellierung des EEG.

Die von der Bürgerinitiative gesammelten ca. 4400 Unterschriften gegen diese BMA zeugen von der Weitsicht und Klugheit dieser mündigen Bürger.

Sollte wider Erwarten die BMA noch nach den alten gesetzlichen Regelungen genehmigt werden, werden wir im Rahmen des BimSch-Verfahrens unsere Wider- und Einsprüche geltend machen und ggf. durch Klagen die Genehmigung zur Errichtung der BMA so lange verzögern bis das neue novellierte EEG Rechtskraft erlangt.

Neuanlagen, wie die BMA in Bielen, die den fundamentalen Zielen des Koalitionsvertrages widersprechen, dürfen nach meinem Rechtsempfinden vor Inkrafttreten des neuen EEG, das im April 2014 vorliegen soll, nicht mehr genehmigt werden.
Manfred Hildebrandt, Nordhaussen
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Autor: red

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