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Dienstag, 26. November 2013, 08:34 Uhr
Damit die Abfallentsorgungsgebühren für dieses Jahr korrekt berechnet werden können, müssen alle Veränderungen, die ein Grundstück betreffen, rechtzeitig dem Fachgebiet Abfallwirtschaft/ Deponie im Landratsamt gemeldet werden. Und so funktioniert das...
Die Mitteilungen sollten uns bis spätestens 16. Dezember 2013 vorliegen, rät Abfallberater Hans-Georg Backhaus. Später eingehende Veränderungsmeldungen können für den Jahresabschluss 2013 nicht mehr berücksichtigt werden. Zu den Veränderungen gehören die Neuanmeldungen oder Abmeldungen eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, welches dem Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang unterliegt bzw. unterlag, der Wechsel des Gebührenpflichtigen (Grundstückseigentümer bzw. -verwalter), die Veränderungen der Personenzahl und die Veränderungen der Anzahl oder Größe der Abfallbehälter.
Alle das Grundstück betreffenden Änderungen können dem Fachgebiet Abfallwirtschaft/ Deponie auf dem Postweg (Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft/Deponie, Behringstr. 3, 99734 Nordhausen), per Fax (03631/911 339) oder E-Mail (abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de) zugesendet oder während der Sprechzeiten persönlich gemeldet werden.
Ab dem 15. Januar werden dann rund 24.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an Grundstückseigentümer bzw. -verwaltungen verschickt. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2013 und die Vorausberechnung für das Jahr 2014. Wer gegen seinen Gebührenbescheid Widerspruch einlegen will, muss dies schriftlich per Post, per Fax oder zur Niederschrift in der Behörde tun.
Eine einfache E-Mail reicht für das Einlegen eines rechtswirksamen Widerspruchs nicht aus. Weitere Infos unter Tel. 03631 911 340, 911 341 und 911 479 oder unter www.abfall-nordhausen.de.
Autor: redDie Mitteilungen sollten uns bis spätestens 16. Dezember 2013 vorliegen, rät Abfallberater Hans-Georg Backhaus. Später eingehende Veränderungsmeldungen können für den Jahresabschluss 2013 nicht mehr berücksichtigt werden. Zu den Veränderungen gehören die Neuanmeldungen oder Abmeldungen eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, welches dem Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang unterliegt bzw. unterlag, der Wechsel des Gebührenpflichtigen (Grundstückseigentümer bzw. -verwalter), die Veränderungen der Personenzahl und die Veränderungen der Anzahl oder Größe der Abfallbehälter.
Alle das Grundstück betreffenden Änderungen können dem Fachgebiet Abfallwirtschaft/ Deponie auf dem Postweg (Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft/Deponie, Behringstr. 3, 99734 Nordhausen), per Fax (03631/911 339) oder E-Mail (abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de) zugesendet oder während der Sprechzeiten persönlich gemeldet werden.
Ab dem 15. Januar werden dann rund 24.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an Grundstückseigentümer bzw. -verwaltungen verschickt. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2013 und die Vorausberechnung für das Jahr 2014. Wer gegen seinen Gebührenbescheid Widerspruch einlegen will, muss dies schriftlich per Post, per Fax oder zur Niederschrift in der Behörde tun.
Eine einfache E-Mail reicht für das Einlegen eines rechtswirksamen Widerspruchs nicht aus. Weitere Infos unter Tel. 03631 911 340, 911 341 und 911 479 oder unter www.abfall-nordhausen.de.
