nnz-online

Ruhe verfügt

Freitag, 15. November 2013, 14:17 Uhr
In Nordhausen soll es ab dem kommenden Jahr wesentlich ruhiger zugehen. Es darf nicht mehr allzu viel gefeiert, gelacht und musiziert werden. Möglich macht das eine "Allgemeinverfügung" des Landratsamtes...


Ursache dieser Verfügung waren Beschwerden von Nordhäuser Einwohnern, die sich durch laute Musik im Gehege, auf dem Petersberg oder dem Theaterplatz in ihrer Nachtruhe gestört fühlten. Also wurde die Behörde aktiv und seit Ende August steht fest, auch weil es keine Einwände gab, dass es nur noch sieben mehrtägige Veranstaltungen geben wird: Das Rolandsfest, das Altstadtfest, den Frühjahrs- und Herbstmarkt, zweimal Zirkus, den Weihnachts- und Adventsmarkt sowie das Campusfest. Hier sind auch die Zeiten geregelt. Maximal 1 Uhr wird der Stecker gezogen.

So weit, so gut. Jetzt aber kommt es dicke, denn neben den mehrtägigen Veranstaltungen sind nur noch 14 eintägige Feten gestattet. Von denen allerdings dürfen nur drei bis 01 Uhr ausgerichtet werden, für alle anderen ist 22 Uhr Schluss.

Für Peter Winsel, den Chef von Wippertaler Getränke, ist das die pure Gängelei. "Da muss ich am 1.1.2014 so schnell wie möglich eine Mail losschicken, damit zum Beispiel die traditionelle Walpurgisfeier auf dem Gehegeplatz stattfinden kann", sagt er entrüstet im nnz-Gespräch. Denn: wer seine Veranstaltung zuerst anmeldet, der bekommt sie auch genehmigt, bis 1 Uhr. "Unser Unternehmen zahlt hier in Nordhausen Gewerbesteuer, wir beschäftigen 75 Mitarbeiter und wir wollen den Nordhäusern Unterhaltung und Kultur anbieten", begründet Winsel seine Kritik an der behördlichen Entscheidung.

Die Gängelung geht aber noch weiter. So müssen Betreiber einen "Höchstversorgungspegel gemäß der sächsischen Freizeitlärmstudie" nachweisen. Auch sind Geräusche im Tieffrequenzbereich (unter 90 Hz) zu vermeiden. Zeiten für den Auf- und Abbau von Bühnen müssen penibel eingehalten werden. Und selbst der Betreiber eines Riesenrades muss sicherstellen, dass ein Schalleistungspegel von 75 dB nicht überschritten wird.

Übrigens: Wer sich als Veranstalter nicht an diese Verfügung hält, der kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Peter Winsel denkt bereits nach, andere Veranstaltungsorte zu nutzen. Nicht etwa den Albert-Kuntz-Sportpark, sondern mitten in der Stadt, dort, wo keine Allgemeinverfügung eine Wirksamkeit hat. Mehr soll an dieser Stelle nicht verraten werden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de