Illegal im Wald
Donnerstag, 14. November 2013, 15:15 Uhr
Auch in diesem Jahr, stören unbelehrbare Motocross- und Quadfahrer mit ihren lautstarken Maschinen die Idylle im Wald. Aber nicht nur diese Umstände haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft...
Verbot (Foto: Forstamt)
Besonders in letzter Zeit kam es im Revierbereich Wiegersdorf und Herrmannsacker zum vermehrten Abstellen von Fahrzeugen auf forstwirtschaftlichen Wegen...
Es hat den Anschein als ob Pilzsucher direkt zu den so vielversprechenden Pilzplätzen fahren möchten. Immer wieder sieht man Wanderer die zwar ausgiebig die Waldwege zu Fuß benutzen, es jedoch nicht schaffen die letzten Meter bis auf einen Parkplatz zum Auto zurückzulegen. Oftmals siegt die Bequemlichkeit, so stellen einige ihre Fahrzeuge unbefugter Weise im Wald ab.
An dieser Stelle weist das Forstamt ausdrücklich darauf hin, dass sich jeder Bürger an die Bestimmungen im Waldgesetz zu halten hat. Im Waldgesetz unter § 6 ist verankert, dass jedem Bürger das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet ist. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald.
Durch die ständige Frequentierung werden die Waldbiotope mit ihren Tieren und Pflanzen, erheblich negativ beeinträchtigt. Besonders im Frühjahr sind diese am empfindlichsten, da Pflanzen austreiben, die Vögel brüten, Wild hoch beschlagen ist und sich in der Setzzeit befindet.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass illegaler Motorsport und widerrechtliches Befahren von Waldwegen ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichem Bußgeld (100 – 2.500 Euro) konsequent geahndet.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
Autor: red
Verbot (Foto: Forstamt)
Besonders in letzter Zeit kam es im Revierbereich Wiegersdorf und Herrmannsacker zum vermehrten Abstellen von Fahrzeugen auf forstwirtschaftlichen Wegen...Es hat den Anschein als ob Pilzsucher direkt zu den so vielversprechenden Pilzplätzen fahren möchten. Immer wieder sieht man Wanderer die zwar ausgiebig die Waldwege zu Fuß benutzen, es jedoch nicht schaffen die letzten Meter bis auf einen Parkplatz zum Auto zurückzulegen. Oftmals siegt die Bequemlichkeit, so stellen einige ihre Fahrzeuge unbefugter Weise im Wald ab.
An dieser Stelle weist das Forstamt ausdrücklich darauf hin, dass sich jeder Bürger an die Bestimmungen im Waldgesetz zu halten hat. Im Waldgesetz unter § 6 ist verankert, dass jedem Bürger das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet ist. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald.
Durch die ständige Frequentierung werden die Waldbiotope mit ihren Tieren und Pflanzen, erheblich negativ beeinträchtigt. Besonders im Frühjahr sind diese am empfindlichsten, da Pflanzen austreiben, die Vögel brüten, Wild hoch beschlagen ist und sich in der Setzzeit befindet.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass illegaler Motorsport und widerrechtliches Befahren von Waldwegen ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichem Bußgeld (100 – 2.500 Euro) konsequent geahndet.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
