Matthias Jendricke hat im Streit um die Beigeordnetenwahl wieder Oberwasser
Freitag, 20. April 2001, 17:31 Uhr
Nordhausen (nnz). Nun sieht die Sache anders aus. Künftig muß Jendricke zum Verfahren geladen werden. Er ist als Verfahrensbeteiligter geführt und kann selbst Unterlagen beibringen. Über die Entscheidung des OVG war Jendricke ziemlich erfreut, wenngleich er bemerkte, es stimme ihn sorgenvoll, "daß man erst vor die höchste Instanz ziehen müssen, um das Recht zu erhalten, seine eigenen Rechte zu vertreten. Aufgrund der neuen Entscheidung wird das Oberverwaltungsgericht im nächsten Schritt darüber zu entscheiden haben, ob man nun auch die Entscheidung zur Wahlaufhebung neu am Oberverwaltungsgericht verhandelt wird", so Jendricke. Und weiter: "Dann würden diesmal aber nicht nur die geschriebenen Märchengeschichten des Thüringer Landesverwaltungsamtes dem Gericht zur Entscheidung vorliegen, sondern auch andere Unterlagen."
Die Sache stellt sich für Jendricke nun auch aus einem anderen Grund vorteilhafter da: Er kann jetzt einen Studienabschluß der Uni Göttingen vorweisen. Dagmar Becker (SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag) erklärte: "Daß das Gericht den Handelnden der CDU erst einmal wieder einen Lehrgang in Sachen Demokratie verpassen musste, sollte diese eigentlich beschämen lassen über ihr Vorgehen."
Autor: nnzDie Sache stellt sich für Jendricke nun auch aus einem anderen Grund vorteilhafter da: Er kann jetzt einen Studienabschluß der Uni Göttingen vorweisen. Dagmar Becker (SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag) erklärte: "Daß das Gericht den Handelnden der CDU erst einmal wieder einen Lehrgang in Sachen Demokratie verpassen musste, sollte diese eigentlich beschämen lassen über ihr Vorgehen."
