Wenn die Blätter fallen...
Dienstag, 22. Oktober 2013, 15:08 Uhr
Im Herbst, wenn die Blätter fallen und Regen diesen Laubteppich auch noch rutschig macht, sind Grundstückseigentümer besonders in der Pflicht, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Da macht Nordhausen in punkto Pflichten keine Ausnahme...
Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall, so beispielsweise wenn Passanten auf nassem Laub auf Gehwegen ausrutschen, stürzen und sich dadurch Verletzungen zuziehen. Auch in der Stadt Nordhausen werden verstärkte Anstrengungen unternommen, um den Laubteppichen zu begegnen.
Sollten die turnusmäßigen Reinigungen wegen des verstärkten Laubanfalls in Straßen mit großem Baumbestand nicht mehr den gewünschten Reinigungserfolg erzielen, wird nicht mehr gekehrt, sondern Laub gesaugt, äußert sich Frank Rumpf, Betriebsleiter der Südharzwerke Entsorgungsgesellschaft mbH. So kommt die Kehrmaschine samt Saugtechnik in folgenden Straßen zum Einsatz: Albert-Träger-Straße, Alexander-Puschkin-Straße, Frankenstraße, Grimmelallee, Hesseröder Straße, Jahnstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Kurze Straße, Meyenburgstraße, Neanderstraße, Richard-Wagner-Straße, Riemannstraße, Schröterstraße, Spiegelstraße und Stresemannring.
Darüber hinaus wird entsprechend des Bedarfs auch in diesem Jahr durch zusätzliche Aktionen das Laub in den Straßen beräumt, die ein besonders hohes Laubaufkommen zu verzeichnen haben. So wird auch am Geiersberg und in der Straße an der Bleiche in diesem Jahr wieder Laub gesaugt. Die Anlieger werden über Handzettel rechtzeitig informiert, wann die Kehrmaschine in ihrer Straße das Laub aufnimmt.
Jährlich werden ca. 250 Tonnen Laub im Stadtgebiet im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung im Herbst beseitigt und einer geordneten Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt.
Jedoch kann nicht überall zu gleicher Zeit gekehrt und das Laub beräumt werden, bittet Steffen Meyer, Sachgebietsleiter Umwelt und Grünordnung im Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, um Verständnis. So sind ähnlich wie beim Winterdienst auch, bei der Laubberäumung Prioritäten zu setzen, die sich nach Verkehrsbedeutung der Straßen aber auch nach dem tatsächlichen Laubanfall auf den Verkehrsflächen richten, erklärt er. Diese Verfahrensweise habe sich in den letzten Jahren hervorragend bewährt, um die Laubmassen in den Griff zu bekommen.
Um mögliche Gefahren bereits im Vorfeld auszuschließen aber auch um die Sauberkeit im Stadtgebiet zu gewährleisten, weist der Sachgebietsleiter auf die übertragene Straßenreinigungspflicht hin, welche in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen geregelt ist. Danach haben die Grundstückseigentümer bzw. deren Verpflichtete dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg vor den Grundstücken ordnungsgemäß und regelmäßig gereinigt wird. Bei Straßen, die nicht durch die Kehrmaschine gereinigt werden, muss außerdem die angrenzende Fahrbahn bis zur Mitte beräumt werden.
Autor: redWer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall, so beispielsweise wenn Passanten auf nassem Laub auf Gehwegen ausrutschen, stürzen und sich dadurch Verletzungen zuziehen. Auch in der Stadt Nordhausen werden verstärkte Anstrengungen unternommen, um den Laubteppichen zu begegnen.
Sollten die turnusmäßigen Reinigungen wegen des verstärkten Laubanfalls in Straßen mit großem Baumbestand nicht mehr den gewünschten Reinigungserfolg erzielen, wird nicht mehr gekehrt, sondern Laub gesaugt, äußert sich Frank Rumpf, Betriebsleiter der Südharzwerke Entsorgungsgesellschaft mbH. So kommt die Kehrmaschine samt Saugtechnik in folgenden Straßen zum Einsatz: Albert-Träger-Straße, Alexander-Puschkin-Straße, Frankenstraße, Grimmelallee, Hesseröder Straße, Jahnstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Kurze Straße, Meyenburgstraße, Neanderstraße, Richard-Wagner-Straße, Riemannstraße, Schröterstraße, Spiegelstraße und Stresemannring.
Darüber hinaus wird entsprechend des Bedarfs auch in diesem Jahr durch zusätzliche Aktionen das Laub in den Straßen beräumt, die ein besonders hohes Laubaufkommen zu verzeichnen haben. So wird auch am Geiersberg und in der Straße an der Bleiche in diesem Jahr wieder Laub gesaugt. Die Anlieger werden über Handzettel rechtzeitig informiert, wann die Kehrmaschine in ihrer Straße das Laub aufnimmt.
Jährlich werden ca. 250 Tonnen Laub im Stadtgebiet im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung im Herbst beseitigt und einer geordneten Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt.
Jedoch kann nicht überall zu gleicher Zeit gekehrt und das Laub beräumt werden, bittet Steffen Meyer, Sachgebietsleiter Umwelt und Grünordnung im Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, um Verständnis. So sind ähnlich wie beim Winterdienst auch, bei der Laubberäumung Prioritäten zu setzen, die sich nach Verkehrsbedeutung der Straßen aber auch nach dem tatsächlichen Laubanfall auf den Verkehrsflächen richten, erklärt er. Diese Verfahrensweise habe sich in den letzten Jahren hervorragend bewährt, um die Laubmassen in den Griff zu bekommen.
Um mögliche Gefahren bereits im Vorfeld auszuschließen aber auch um die Sauberkeit im Stadtgebiet zu gewährleisten, weist der Sachgebietsleiter auf die übertragene Straßenreinigungspflicht hin, welche in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen geregelt ist. Danach haben die Grundstückseigentümer bzw. deren Verpflichtete dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg vor den Grundstücken ordnungsgemäß und regelmäßig gereinigt wird. Bei Straßen, die nicht durch die Kehrmaschine gereinigt werden, muss außerdem die angrenzende Fahrbahn bis zur Mitte beräumt werden.
