Streit um Akten bei der Deusa in Bleicherode
Mittwoch, 18. April 2001, 12:14 Uhr
Nordhausen (nnz). Wenn alles rechtens sei, dann könne Bloss den Abtransport der Akten doch auch unumwunden zugeben, argumentiert der Betriebsrat. Tatsächlich habe Bloss dies so lange abgestritten, bis man Zeugen beigebracht habe. 18 Posten Unterlagen seien in der Nacht zum Karfreitag von Ex-Deusa-Geschäftsführer und jetzt Bloss-Berater Jürgen Krumbein vom Firmengelände gebracht worden, so Kauf. Daß Krumbein dazu nachts 3.00 Uhr im Betrieb erscheinen mußte, macht Kauf stutzig. Schließlich gehe es hier nicht um Kleinigkeiten, sondern immerhin auch um Forschungsunterlagen über ein einmaliges Solegewinnungsverfahren, deren Wert auf fünf bis zehn Millionen Mark geschätzt wird. Zugegeben, es mutet schon sonderbar an, daß Unterlagen, die nach Angaben von Bloss nur zur Archivierung bestimmt sind, zu nächtlicher Stunde abgeholt wurden.
Er wünsche sich, so Kauf, daß der Belegschaft mitgeteilt werde, was den Betrieb verlasse. Deshalb habe man nun ein wachsames Auge darauf. Alle Ausgänge sollen schriftlich festgehalten werden.
Ob Kauf rechtlich gesehen auf sicherem Grund steht, das sei dahingestellt. Dietrich Ullmann vom Amtsgericht Mühlhausen jedenfalls bestätigte, daß ein Insolvenzverwalter jederzeit die Akten aus dem Unternehmen mitnehmen könne, die er für seine Arbeit brauche. Das könne ihm nicht verwehrt werden. Die rechtliche Betrachtung sei eine Seite der Medaille, die moralische eine andere. Und hier sieht sich Kauf eindeutig in der richtigen Position.
Autor: ssEr wünsche sich, so Kauf, daß der Belegschaft mitgeteilt werde, was den Betrieb verlasse. Deshalb habe man nun ein wachsames Auge darauf. Alle Ausgänge sollen schriftlich festgehalten werden.
Ob Kauf rechtlich gesehen auf sicherem Grund steht, das sei dahingestellt. Dietrich Ullmann vom Amtsgericht Mühlhausen jedenfalls bestätigte, daß ein Insolvenzverwalter jederzeit die Akten aus dem Unternehmen mitnehmen könne, die er für seine Arbeit brauche. Das könne ihm nicht verwehrt werden. Die rechtliche Betrachtung sei eine Seite der Medaille, die moralische eine andere. Und hier sieht sich Kauf eindeutig in der richtigen Position.
