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Rechtliche Schritte gegen Deusa-Betriebsrat Falko Kauf?

Dienstag, 17. April 2001, 09:44 Uhr
Nordhausen (nnz). Arbeitsrechtliche Konsequenzen solle die Blockade des Deusa-Büros für den Betriebsrat allerdings nicht haben, so Insolvenzverwalter Carsten Bloss gegenüber nnz. Die Besetzung erfülle aber den Tatbestand der Nötigung, schließlich habe Kauf mit seinen Mitstreitern auch ihm, dem Insolvenzverwalter selbst, den Zutritt zu den Deusa-Räumen verwehrt. Er werde nun abwägen, ob die Aktion für Kauf ein rechtliches Nachspiel habe, so Bloss. Er räumte ein, daß sein Berater Jürgen Krumbein zwar die Akten bei Dunkelheit abholte, was den Eindruck einer Nacht- und Nebelaktion gemacht haben könnte. Hätte Krumbein die Unterlagen bei Tage abgeholt, wäre sicher kein Mißtrauen geweckt worden. Der Zeitpunkt sei unglücklich gewesen, das Motiv aber einwandfrei.
Autor: ss

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