KV-Karten verlieren Gültigkeit
Mittwoch, 02. Oktober 2013, 12:29 Uhr
Derzeit wird die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) flächendeckend in Deutschland eingeführt. Sie löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab...
Die Gültigkeit aller noch im Umlauf befindlichen alten KV-Karten endet damit – unabhängig vom darauf genannten Befristungsdatum – zum 31.12. 2013, informiert Franziska Becher von der IKK classic. Darauf haben sich nun der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt.
Ab dem 01.01.2014 ist die eGK der einzige Anspruchsnachweis gegenüber medizinischen Leistungen. Voraussetzung für den Erhalt der neuen Karte ist ein aktuelles Passfoto, das bei allen Menschen ab 15 Jahren auf der Karte abgebildet wird. Nur wenige Personen (z.B. Pflegebedürftige) erhalten ihre eGK ohne Lichtbild. Das persönliche Foto verhindert Verwechslungen sowie den Missbrauch von Leistungen durch unberechtigte Dritte. Viele Krankenkassen bieten bei der Lichtbildanforderung neben dem klassischen Formular auch die Möglichkeit, ein Passfoto digital zu übermitteln.
Menschen, die ihrer Krankenkasse kein Passfoto zur Verfügung stellen, erhalten keine elektronische Gesundheitskarte und verfügen somit auch über keinen medizinischen Anspruchsnachweis. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer Behandlung ein gültiger Versicherungsnachweis nachgereicht, ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung auszustellen und eine Vergütung zu verlangen. Die Erstattung dieser Kosten ist kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand verbunden, weist Franziska Becher hin.
Alle Personen, die ein Lichtbildformular benötigen oder die trotz eingesendetem Foto noch keine elektronische Gesundheitskarte bekommen haben, sollten sich an ihre Krankenkasse wenden.
Autor: redDie Gültigkeit aller noch im Umlauf befindlichen alten KV-Karten endet damit – unabhängig vom darauf genannten Befristungsdatum – zum 31.12. 2013, informiert Franziska Becher von der IKK classic. Darauf haben sich nun der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt.
Ab dem 01.01.2014 ist die eGK der einzige Anspruchsnachweis gegenüber medizinischen Leistungen. Voraussetzung für den Erhalt der neuen Karte ist ein aktuelles Passfoto, das bei allen Menschen ab 15 Jahren auf der Karte abgebildet wird. Nur wenige Personen (z.B. Pflegebedürftige) erhalten ihre eGK ohne Lichtbild. Das persönliche Foto verhindert Verwechslungen sowie den Missbrauch von Leistungen durch unberechtigte Dritte. Viele Krankenkassen bieten bei der Lichtbildanforderung neben dem klassischen Formular auch die Möglichkeit, ein Passfoto digital zu übermitteln.
Menschen, die ihrer Krankenkasse kein Passfoto zur Verfügung stellen, erhalten keine elektronische Gesundheitskarte und verfügen somit auch über keinen medizinischen Anspruchsnachweis. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer Behandlung ein gültiger Versicherungsnachweis nachgereicht, ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung auszustellen und eine Vergütung zu verlangen. Die Erstattung dieser Kosten ist kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand verbunden, weist Franziska Becher hin.
Alle Personen, die ein Lichtbildformular benötigen oder die trotz eingesendetem Foto noch keine elektronische Gesundheitskarte bekommen haben, sollten sich an ihre Krankenkasse wenden.
