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nnz-Rückspiegel: 29. April 2003

Donnerstag, 29. April 2004, 06:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Sie wollen wissen, was sich im Landkreis Nordhausen vor exakt einem Jahr ereignet hat? Kein Problem! Die nnz hat für Sie im Archiv geblättert. Heute:
Autozulieferer und Polizistenschuß


Finden Autozulieferer zueinander?

Reinholz Die Entwicklungsgesellschaft Südharz-Kyffhäuser mbH (ESK) hatte für gestern zu einer Veranstaltung ins BIC nach Bielen eingeladen. Diese ESK, die einstens quasi als Ventil der emotionalen Reaktionen der Bischofferöder Kalikumpel auf den damals bevorstehenden Verlust ihres Arbeitsplatzes gegründet worden war und ihren Sitz in Worbis hat, trat im Laufe ihrer Tätigkeit wenig in Erscheinung im Landkreis Nordhausen. Dass sich das mit dieser Veranstaltung ändern könnte, dürfte dem nunmehrigen Geschäftsführer der Gesellschaft, Jürgen Reinholz, zuzuschreiben sein. Man kann sich darüber freuen und auf weitere Aktivitäten hoffen.

Die ESK also hatte eingeladen zu einer Informationsveranstaltung für Unternehmen der Autozulieferbranche. Dass ein beträchtlicher Teil der Teilnehmer aus der Wirtschaftsförderung der nordthüringer Landkreise kam und mit dem Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises, Harald Zanker, sogar einen hochrangigen Verwaltungschef und Politiker aufzuweisen hatte, lässt erkennen, welche Bedeutung dieser Veranstaltung in wirtschaftspolitischer Hinsicht zuerkannt wurde. Vermisst wurde demgegenüber ein Vertreter der Fachhochschule Nordhausen. Und das umso mehr, als bei den Informationen Themen wie Gewerbe- bzw. Industrieflächen aber auch Forschung und Entwicklung und die Bildung und der Aufbau von Kompetenzzentren angesprochen wurden. Oder doch anklangen...ausführlich im nnz-Archiv


Entscheidung nach neun Monaten
Gestern vor neun Monaten wurde in Nordhausen ein Mann erschossen. Der Schuß kam aus der Pistole eines Polizeibeamten. Heute wurde das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bekannt. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen den 31jährigen Polizeibeamten Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll zum Zeitpunkt der Schussabgabe zweifellos eine Notwehrlage für den Polizisten vorgelegen haben. Jedoch habe der Beamte fahrlässig das Maß der erforderlichen Abwehr in dieser konkreten Situation überschritten. Daher kommt die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, „daß der Beschuldigte als ausgebildeter Polizeibeamter hätte erkennen können und müssen, dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen gewesen wären. Insbesondere hätte der Polizeibeamte weitere Verstärkung herbeirufen und auch kurzzeitig zurückweichen können, um sich vor den Steinwürfen des aggressiv und sich offensichtlich nicht mehr unter Kontrolle habenden Anngreifers zu schützen“, so die Staatsanwaltschaft heute gegenüber nnz...ausführlich im nnz-Archiv
Autor: nnz

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