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Eltern müssen aufpassen

Mittwoch, 28. April 2004, 15:23 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Gelände der Landesgartenschau lädt vor allem die Kinder zum Spielen und Entdecken ein. Doch bei allem Vergnügen, die Aufsichtspflicht der Eltern sollte nicht vergessen werden...


In den zurückliegenden Tagen, seit Eröffnung der Landesgartenschau wurde mehrfach festgestellt, dass Kinder unter sechs Jahren sich allein auf dem Landesgartenschaugelände während und außerhalb der Öffnungszeiten aufhalten. Zweifellos sind die Spiel- und Aktionsflächen ein großer Magnet, bergen aber für unbeaufsichtigte Kinder in diesem Alter Gefahren. Alle Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass Kinder dieser Altersgruppe nicht unbeaufsichtigt das LGS-Gelände betreten; der Aufenthalt ohne erwachsene Begleitperson ist verboten. Im Interesse der Kinder bittet die LGS GmbH um Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
Autor: nnz

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