Nicht nachweisbar
Freitag, 27. September 2013, 08:41 Uhr
Das Ermittlungsverfahren gegen Nordhausens Bürgermeister Matthias Jendricke ist eingestellt. Die nnz sprach heute noch einmal mit der Mühlhäuser Ermittlungsbehörde...
"Im Laufe unserer Ermittlungen ist es uns nicht gelungen, einen konkreten Tatnachweis zu führen", sagte heute der Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt.
Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens konnte weder eine Gewalteinwirkung noch eine Widerstansunfähigkeit der Anzeigenstellerin nachgewiesen werden. Die Erinnerungslosigkeit sei bei der betreffenden Person sehr stark aufgetreten, so dass sie nur lückenhaft den mutmaßlichen Tathergang darstellen konnte.
"Wir konnten auch keine chemischen Substanzen nachweisen, die eine Widerstandsunfähigkeit hervorrufen (Ko-Tropfen - die Red.). Eine Substanz sei nachweisbar gewesen, die jedoch auf die spätere Einnahme eines Medikamente zurückzuführen war. Unterm Strich gilt der Beschuldigte als unschuldig", sagte Germerodt. Die Aussage der Frau sei nicht anzuzweifeln gewesen, so Germerodt, allerdings hätte die nicht gereicht, um eine Straftat nachzuweisen.
Für die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft ist die Ermittlungsakte noch nicht gänzlich geschlossen, die Anzeigenstellerin hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Behörde Beschwerde einzulegen.
Autor: red"Im Laufe unserer Ermittlungen ist es uns nicht gelungen, einen konkreten Tatnachweis zu führen", sagte heute der Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt.
Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens konnte weder eine Gewalteinwirkung noch eine Widerstansunfähigkeit der Anzeigenstellerin nachgewiesen werden. Die Erinnerungslosigkeit sei bei der betreffenden Person sehr stark aufgetreten, so dass sie nur lückenhaft den mutmaßlichen Tathergang darstellen konnte.
"Wir konnten auch keine chemischen Substanzen nachweisen, die eine Widerstandsunfähigkeit hervorrufen (Ko-Tropfen - die Red.). Eine Substanz sei nachweisbar gewesen, die jedoch auf die spätere Einnahme eines Medikamente zurückzuführen war. Unterm Strich gilt der Beschuldigte als unschuldig", sagte Germerodt. Die Aussage der Frau sei nicht anzuzweifeln gewesen, so Germerodt, allerdings hätte die nicht gereicht, um eine Straftat nachzuweisen.
Für die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft ist die Ermittlungsakte noch nicht gänzlich geschlossen, die Anzeigenstellerin hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Behörde Beschwerde einzulegen.
