Winkelberg – ja oder nein?
Dienstag, 27. April 2004, 13:54 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Thüringer Landesregierung hat heute die Nachmeldung von FFH-Gebieten an die EU beschlossen. Das Kabinett folgte einem Vorschlang von Minister Volker Sklenar. Einziger strittiger Punkt war der Winkelberg. Wie dort entschieden wurde, das erfahren Sie mit dem Klick auf MEHR.
Die Thüringer Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung auf Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Nachmeldung von FFH-Gebieten beschlossen. Insgesamt werden 104 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 27.418 ha nachgemeldet. Dabei handelt es sich um 66 neue und 38 Erweiterungen bereits bestehender FFH-Gebiete. Zusätzlich werden 47 bedeutende Objekte für den Fledermausschutz (Gebäude, Keller, Stollen) an die EU gemeldet. Durch die Nachmeldung erhöht sich der FFH-Anteil bezogen auf die Landesfläche von derzeit 8,3 auf ca. 10 Prozent. Darüber informierte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.
Diese Gebiete werden gemäß dem mit der Kommission abgestimmten Zeitplan bis zum 31.05.2004 mit den vollständigen Gebietsinformationen beim Bundesumweltministerium eingereicht. Dieses leitet die Meldung dann an die EU-Kommission weiter. Im Jahr 2005 wird voraussichtlich die vollständige Gebietsliste im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit der Nachmeldung steht die FFH-Kulisse für Thüringen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für den Naturschutz im Freistaat so der Minister. Die Nachmeldung schafft aber auch Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen sowie für private und öffentliche Investoren und ist daher wichtig für unser Land.
Die Kommission hatte Thüringen im Rahmen eines bilateralen Gesprächs im Januar dieses Jahres bestätigt, dass die vorbereitete Nachmeldung – was den Umfang und die Qualität betrifft – vollständig ist. Der einzige bei diesem Gespräch noch strittige Punkt, die Abgrenzung des FFH-Gebietes Nr. 006 Rüdigsdorfer Schweiz – Harzfelder Holz, Landkreis Nordhausen, ist durch eine großflächige Nachmeldung umfassend gelöst worden. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hatte hierzu die neuesten Fachdaten ausgewertet und war in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die Umgebung des Brandholzes im Norden, sondern auch der Winkelberg im Süden des Gebietes auf Grund der Bedeutung für den Fledermausschutz nachmeldepflichtig sind. Bei beiden Flächen ist Bergwerkseigentum betroffen, was jedoch bei der FFH-Gebietsabgrenzung nach den EU-rechtlichen Vorgaben nicht berücksichtigt werden darf.
Zur Vorbereitung der Nachmeldung hatte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im letzten Jahr, wie bereits bei den Meldungen zuvor, eine öffentliche Anhörungsrunde aller betroffenen Kreise, Gemeinden und Verbände sowie der Regionalen Planungsgemeinschaften und der Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Das Ministerium hat mit Kommunen und Verbänden eine Vielzahl von Gesprächen vor Ort geführt und gemeinsame Konfliktlösungen erarbeitet.
Thüringen mit seiner reichen Naturausstattung muss und will einen starken Beitrag beim Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 leisten. Aufgabe der Landesregierung ist es, die Anforderung des europäischen Naturschutzes zu erfüllen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Das ist uns mit diesem Meldevorschlag gelungen, so Minister Dr. Sklenar.
Autor: nnzDie Thüringer Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung auf Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Nachmeldung von FFH-Gebieten beschlossen. Insgesamt werden 104 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 27.418 ha nachgemeldet. Dabei handelt es sich um 66 neue und 38 Erweiterungen bereits bestehender FFH-Gebiete. Zusätzlich werden 47 bedeutende Objekte für den Fledermausschutz (Gebäude, Keller, Stollen) an die EU gemeldet. Durch die Nachmeldung erhöht sich der FFH-Anteil bezogen auf die Landesfläche von derzeit 8,3 auf ca. 10 Prozent. Darüber informierte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.
Diese Gebiete werden gemäß dem mit der Kommission abgestimmten Zeitplan bis zum 31.05.2004 mit den vollständigen Gebietsinformationen beim Bundesumweltministerium eingereicht. Dieses leitet die Meldung dann an die EU-Kommission weiter. Im Jahr 2005 wird voraussichtlich die vollständige Gebietsliste im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit der Nachmeldung steht die FFH-Kulisse für Thüringen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für den Naturschutz im Freistaat so der Minister. Die Nachmeldung schafft aber auch Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen sowie für private und öffentliche Investoren und ist daher wichtig für unser Land.
Die Kommission hatte Thüringen im Rahmen eines bilateralen Gesprächs im Januar dieses Jahres bestätigt, dass die vorbereitete Nachmeldung – was den Umfang und die Qualität betrifft – vollständig ist. Der einzige bei diesem Gespräch noch strittige Punkt, die Abgrenzung des FFH-Gebietes Nr. 006 Rüdigsdorfer Schweiz – Harzfelder Holz, Landkreis Nordhausen, ist durch eine großflächige Nachmeldung umfassend gelöst worden. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hatte hierzu die neuesten Fachdaten ausgewertet und war in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die Umgebung des Brandholzes im Norden, sondern auch der Winkelberg im Süden des Gebietes auf Grund der Bedeutung für den Fledermausschutz nachmeldepflichtig sind. Bei beiden Flächen ist Bergwerkseigentum betroffen, was jedoch bei der FFH-Gebietsabgrenzung nach den EU-rechtlichen Vorgaben nicht berücksichtigt werden darf.
Zur Vorbereitung der Nachmeldung hatte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im letzten Jahr, wie bereits bei den Meldungen zuvor, eine öffentliche Anhörungsrunde aller betroffenen Kreise, Gemeinden und Verbände sowie der Regionalen Planungsgemeinschaften und der Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Das Ministerium hat mit Kommunen und Verbänden eine Vielzahl von Gesprächen vor Ort geführt und gemeinsame Konfliktlösungen erarbeitet.
Thüringen mit seiner reichen Naturausstattung muss und will einen starken Beitrag beim Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 leisten. Aufgabe der Landesregierung ist es, die Anforderung des europäischen Naturschutzes zu erfüllen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Das ist uns mit diesem Meldevorschlag gelungen, so Minister Dr. Sklenar.
