Keine Neuverritzung
Dienstag, 24. September 2013, 20:28 Uhr
Der Gips- und Anhydritabbau des Landkreises Nordhausen soll ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete entsprechend des aktuellen Regionalplans Nordthüringen auf der Grundlage genehmigter Hauptbetriebspläne erfolgen. Das beschloss der Kreistag heute Abend...
Eine Erweiterung bzw. zusätzliche Neuverritzung von abbauwürdigen Flächen über die im Regionalplan Nordthüringen genannten Vorranggebiete hinaus soll nicht zugelassen werden. Die Landrätin des Landkreises wird ermächtigt, alle politischen, fachlichen und rechtlichen Mittel, die dem Landkreis Nordhausen zur Verfügung stehen, dafür auszuschöpfen.
In den Beschluss wurden Änderungen der SPD und der LINKE eingearbeitet, damit die noch nicht als Vorranggebiete zugewiesenen Flächen, die so genannten "weißen Flächen" im Landkreis ein Raumordnungsverfahren durchlaufen sollen, wenn es dazu kommen sollte, dass neue Abbaugebiete ausgewiesen werden sollten - Ziel: einen weiteren Gipsabbau, der über den bislang genehmigten hinausgeht, zu verhindern.
Autor: redEine Erweiterung bzw. zusätzliche Neuverritzung von abbauwürdigen Flächen über die im Regionalplan Nordthüringen genannten Vorranggebiete hinaus soll nicht zugelassen werden. Die Landrätin des Landkreises wird ermächtigt, alle politischen, fachlichen und rechtlichen Mittel, die dem Landkreis Nordhausen zur Verfügung stehen, dafür auszuschöpfen.
In den Beschluss wurden Änderungen der SPD und der LINKE eingearbeitet, damit die noch nicht als Vorranggebiete zugewiesenen Flächen, die so genannten "weißen Flächen" im Landkreis ein Raumordnungsverfahren durchlaufen sollen, wenn es dazu kommen sollte, dass neue Abbaugebiete ausgewiesen werden sollten - Ziel: einen weiteren Gipsabbau, der über den bislang genehmigten hinausgeht, zu verhindern.
