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Besserer Schutz vor Abofallen

Dienstag, 17. September 2013, 11:36 Uhr
Um sich vor ungewollten Kosten zu schützen, können Handybesitzer vom Mobilfunkanbieter kostenfrei eine Drittanbietersperre einfordern, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Über diesen Anspruch müssen die Telekommunikationsanbieter seit Mai 2012 Verbraucher in umfassender und leicht zugänglicher Form informieren...


Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten. Nach der neuen Regelung können Verbraucher ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung solcher Leistungen kostenfrei sperren lassen.

Auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen beschweren sich immer wieder Verbraucher, weil auf ihren Mobilfunkrechnungen unerwartete Rechnungsposten beispielsweise über Abonnements für Klingeltöne oder sonstige Dienste auftauchen. Oftmals ist den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten – das böse Erwachen kam mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters.

Unwissentlich sind so schon zahlreiche Smartphone-Besitzer in der Kostenfalle gelandet, weil sie unbeabsichtigt auf ein Werbebanner oder auf eine sich öffnende Internetseite getippt haben. Bereits beim Antippen des Werbebanners wird unter anderem die Rufnummer des Verbrauchers automatisch übermittelt. Mit dieser kann der Mobilfunkanbieter ermittelt und ein Zahlungsvorgang für das angebotene Abo ausgelöst werden. Möglich macht die Masche das sogenannte „WAP-Billing“. Dieses ermöglicht das „unkomplizierte Abbuchen“ per Smartphone, da keine Konto- oder Kreditkartendaten angegeben werden müssen.

"Die sogenannte Drittanbieterleistung wird über die monatliche Mobilfunkrechnung eingezogen. Viele Verbraucher können mit dem unbekannten Namen des Drittanbieters nichts anfangen und auch die Rechnungsposition nicht nachvollziehen", sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Viele Verbraucher erfahren häufig erst durch unsere Beratung von der Sperrmöglichkeit“.

Sperre einrichten
  • Kunden ist es seit 2012 per Gesetz gestattet, die Abrechnung derartiger Dienste über die Mobilfunkrechnung zu unterbinden. Dazu sollten sie ihren Mobilfunkanbieter auffordern, die Identifizierung Ihres Anschlusses für die Inanspruchnahme oder Abrechnung solcher Abo-Fallen kostenfrei zu sperren (Drittanbietersperre). Die Beratungsstellen halten dafür einen Musterbrief bereit.
  • Achtung: Wer eine vollständige Sperre verlangt, kann auch keine nützlichen Dienste mehr, wie beispielsweise die mobile Buchung von Fahrkarten, bezahlen. Verbraucher sollten sich deshalb bei ihrem Mobilfunkanbieter informieren, ob eine Teilsperrung eingerichtet werden kann, die nur bestimmte Leistungen wie Abos, Erotikdienste oder bestimmte Drittanbieter betrifft.
  • Das WAP-Billing sperren zu lassen, bedeutet nur, dass dieser eine Bestell- und Zahlungsweg unterbunden ist. Über die "normale" Internetfunktion können weiterhin Dienste in Anspruch genommen werden. Man erhält dann beispielsweise eine Rechnung oder bezahlt per Lastschrift.
Autor: red

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