nnz-online

Herbstbrenntage starten bald

Dienstag, 10. September 2013, 11:30 Uhr
Der reguläre Starttermin der Brenntage ist der 15. September, der fällt jedoch in diesem Jahr auf einen Sonntag. An Sonn- und Feiertagen darf aber generell nicht verbrannt werden, wie das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie des Landratsamtes Nordhausen hinweist...


Außerdem fallen zwei weitere Feiertage in die Zeitspanne der herbstlichen Brenntage: Donnerstag, 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) und Donnerstag, 31. Oktober (Reformationstag). Wer an diesen Tagen gegen das Brennverbot verstößt, hat mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Im Kurort Neustadt/Harz ist generell das ganze Jahr über das Verbrennen verboten.

Die Abfallberatung des Landratsamtes weist nochmals darauf hin, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 km zu Flugplätzen (dazu zählen der Segelflugplatz Bielen und der Hubschrauberlandeplatz am Südharz Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen (dazu zählen auch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn und der Harzer Schmalspurbahnen), 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünften u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen.

Wer bezüglich der strengen Vorgaben unsicher ist, sollte auf jeden Fall im Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie um Rat bitten. „Überhaupt ist mit der Nutzung der ‚Brenntage’ kein Automatismus zum Überall-Verbrennen verbunden. Die Möglichkeit des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt vom Gesetzgeber klar vorgegeben hohen Auflagen“, verdeutlicht Abfallberater Hans-Georg Backhaus die Rechtslage. So seien vor allem territoriale- und witterungsmäßige Bedingungen unbedingt zu beachten.

„Nach tagelangen Regenfällen soll der Abfall vor dem Anzünden zunächst trocknen. Hilfreich ist stets auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Grundstückseigentümer bzw. Kleingärtner, die alle Erfordernisse erfüllen können, sollten sich zusammentun und auf einem Grundstück bzw. einer Parzelle ein gemeinsames Feuer machen“, empfiehlt Backhaus.

Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt zu verzichten und verweist alternativ auf Verwertung im eigenen Garten, die Nutzung von Biotonnen, Laubsäcken, das Grünabfallmobil und die Grünabfallkarte, die das ganze Jahr über gilt. Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Grünabfallentsorgung gibt es unter 03631 911-330 und -346. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen Beschwerden zu den Brenntagen unter 03631 89 380 entgegen.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de