nnz-online

nnz-Forum: Betrug durch JobCenter?

Mittwoch, 04. September 2013, 06:30 Uhr
Es ist schon schlimm genug, Arbeitslosengeld 2 beziehen zu müssen, aber was sich das JobCenter in den letzten Tagen und Wochen bei einer jungen vierköpfigen Familie geleistet hat, das berichtet ein nnzLeser im Forum...


Doch der Reihe nach:

Am 15.07.2013 wurde der Folgeantrag zum Arbeitslosengeld 2, Berechnungszeitraum ab 01.09.2013, im JobCenter Nordhausen persönlich abgegeben; natürlich nicht, ohne eine Kopie mit Eingangsstempel quasi als Quittung zu erhalten. Infolge schlechter Erfahrungen mit dem JobCenter machen wir dies seit geraumer Zeit so. Sonst heißt es nämlich, dass ein Antrag nie abgegeben wurde (alles schon passiert).

Da wir zur Beantragung einiger Zuschüsse (Hort für unsere große, schulpflichtige, Tochter, sowie Leistungen des Landratsamtes) den aktuellen Arbeitslosenged-2-Bescheid benötigten, wiesen wir auf die Dringlichkeit der Bearbeitung hin. Die Mitarbeiterin meinte lediglich, uns mit den Worten „Das schaffen wir schon rechtzeitig.“ zu beruhigen. Als Mitte August (genauer: am 13. August) immer noch kein Bescheid vorlag, rief ich beim JobCenter an. Dort wurde äußerst unfreundlich mitgeteilt, dass „die Bearbeitung bis zum 26. August dauern kann, was gesetzlich auch im Rahmen wäre, damit wir das uns zustehende Geld noch rechtzeitig zum 01.09., in diesem Falle also am 30.08., dem letzten Werktag im August, aufs Konto überweisen bekommen würden“.

Der Bescheid ließ weiterhin auf sich warten und so setzte ich mich am 26. August abermals mit der Hotline in Verbindung. Dort wurde mir lapidar mitgeteilt, dass „die Systeme deutschlandweit nicht laufen“ würden und wir uns „halt gedulden“ sollten. Dies taten wir bis zum 28. August. Dann rief ich abermals bei der Hotline an, hinterließ auf dem Anrufbeantworter wie gewünscht Name, Nummer der Bedarfsgemeinschaft, mein Anliegen („Bearbeitungsstand des Folge-Antrages“), sowie meine Rückrufnummer und geduldete mich gezwungenermaßen abermals. Der Rückruf durch Frau Romrod erfolgte am 29. August gegen 14:05 Uhr.

Während des Telefonates verstrickte sich die Mitarbeiterin jedoch in Widersprüche und wurde dreist, indem sie mitteilte, dass uns das Arbeitslosengeld 2 am ersten Werktag des Monats zur Verfügung stehen müsse. Dem ist aber nicht so. Es muss am Ersten des Monats (in diesem Falle also am 01.09., einem Sonntag) zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß erfolgt die Buchung seitens der Bank am letzten Werktag des Monats.

Da ich über die Bearbeitungszeit von mittlerweile 6 Wochen und das Gebaren der Frau Romrod mehr als ungehalten war und sie dies auch spüren ließ, drohte sie damit, das Gespräch ihrerseits zu beenden. Daraufhin forderte ich sie auf, mich zu einem Vorgesetzten durchzustellen. Nach einigen Minuten in der Warteschleife wurde ich zu einem Herrn Mehlhorn verbunden, welcher sich augenscheinlich unseres Falles annahm, soweit er konnte.

Als Mitarbeiter des Service-Centers hat er wohl nur begrenzte Möglichkeiten, sich ins Fallmanagement einzuschalten. Da die Recherche unter Umständen länger dauern könnte, erbat er sich nochmals meine Rufnummer und etwas Geduld. Dies wurde ihm gewährt und gegen 14:25 Uhr rief er zurück und teilte mir mit, dass der Antrag “bereits“ am Montag, dem 26. August bearbeitet und die Zahlung auch schon angewiesen wäre. Zur Erinnerung: Meiner Frau gegenüber wurde am 27. August kommuniziert, dass die abschließende Bearbeitung und Überweisung der Geldleistungen am 23. August erfolgt wäre. Die Beträge konnte er mir auch nennen (kann er sich aber auch aus den vergangenen Monaten gezogen haben, da es bei uns derzeit keine Variablen gibt).

Das wiederum verstärkte den seriösen Eindruck, den er anfangs machte. Außerdem hat er laut eigener Aussage mit dem JobCenter Nordhausen telefoniert und der aktuelle Bescheid könne durch mich bzw. meine Frau am 30.08.2013 im Empfangsbereich abgeholt werden. Im Glauben an die Korrektheit der Aussage vertraute ich ihm und wurde am 30. August abermals bitter enttäuscht. Auf dem Konto war kein Zahlungseingang ersichtlich, und auch im JobCenter wusste niemand so recht bescheid. Ganz zu schweigen vom Bewilligungsbescheid, welcher – oh, Wunder – auch nicht auffindbar war.

Da es nach Aussage der Mitarbeiterin immer noch Systemprobleme gäbe, war auch eine Barauszahlung, selbst eines vergleichbar geringen Teilbetrages, um erst einmal übers Wochenende zu kommen, unmöglich. Je nach dem, mit wem man sprach, wurden Aussagen wie „eine Bearbeitung erfolgte am 23. August, nun hängt er im System“ über „Sie haben was nachgereicht, daher wurde die Bearbeitung gestoppt“, bis hin zu „Es liegt gar kein Antrag vor.“ getätigt. Fakt ist und bleibt aber, dass wir, mittlerweile ist der 02.09.2013, ohne finanzielle Mittel für den Monat September dastehen. Die anstehenden monatlichen Abgaben (Miete, Energieversorgung, Versicherungen, etc. pp.) können daher eben so wenig bestritten werden wie die Ausgaben für das alltägliche Leben.

Als Lösungsvorschlag für eventuelle Nahrungsmittelengpässe wurde meiner Frau der Gang zum Nordhäuser Tafel vorgeschlagen. Nur: Ohne Bescheid und ohne den obligatorischen Euro ist auch dort nichts zu bekommen...

Wer kommt für eventuelle Schadensersatzforderungen auf, die das JobCenter in diesem Fall mehr als eindeutig verursacht hat? Wer trägt die Kosten, um jedes Mal beim JobCenter vorstellig zu werden? Sollten wir, als Bezieher des Arbeitslosengeldes 2, mit der Beibringung von Unterlagen auch nur geringfügigst in Verzug geraten, wird uns angedroht die gesamte Härte des Gesetzes zu spüren, inklusive Sanktionen jeglicher Art. Das Arbeitslosengeld 2 reicht in keinem Falle, um die monatlichen Ausgaben zwei Mal zu stemmen, und „zurücklegen“ ist bekanntermaßen auch nicht drin...
Daniel Walther, Wolkramshausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de