Flüchtlinge werden aufgenommen
Donnerstag, 29. August 2013, 18:15 Uhr
Thüringen wird voraussichtlich weitere Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen. Auch in den Landkreis Nordhausen sollen Flüchtlinge kommen...
Innenminister Jörg Geibert will auf Grund der dramatischen Entwicklung in dem arabischen Land den Nachzug von Angehörigen hier lebender Syrer erleichtern. Geibert übersandte seinem Amtskollegen, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, heute den Entwurf einer entsprechenden Anordnung und bat um Zustimmung. Die Bilder und Nachrichten aus Syrien machen uns alle tief betroffen. Wir müssen hier dringend handeln. Ich hoffe daher auf rasches Einvernehmen mit dem Bund, erklärte der Minister.
Vorangekündigt für den Landkreis Nordhausen wurden bislang fünf bis zehn Personen, so genannte Resettlement Flüchtlinge. Geplant ist für sie eine Einzelunterbringung (also nicht in der Gemeinschaftsunterkunft), die Finanzierung der Unterbringung läuft übers Land. Bei Resettlement Flüchtlingen richtet sich der Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz.
Das heißt: Sie bekommen eine befristete Aufenthaltserlaubnis, dürfen arbeiten, bei Bedarf erhalten sie Arbeitslosengeld II.
Autor: redInnenminister Jörg Geibert will auf Grund der dramatischen Entwicklung in dem arabischen Land den Nachzug von Angehörigen hier lebender Syrer erleichtern. Geibert übersandte seinem Amtskollegen, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, heute den Entwurf einer entsprechenden Anordnung und bat um Zustimmung. Die Bilder und Nachrichten aus Syrien machen uns alle tief betroffen. Wir müssen hier dringend handeln. Ich hoffe daher auf rasches Einvernehmen mit dem Bund, erklärte der Minister.
Vorangekündigt für den Landkreis Nordhausen wurden bislang fünf bis zehn Personen, so genannte Resettlement Flüchtlinge. Geplant ist für sie eine Einzelunterbringung (also nicht in der Gemeinschaftsunterkunft), die Finanzierung der Unterbringung läuft übers Land. Bei Resettlement Flüchtlingen richtet sich der Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz.
Das heißt: Sie bekommen eine befristete Aufenthaltserlaubnis, dürfen arbeiten, bei Bedarf erhalten sie Arbeitslosengeld II.
