Hygieneampel ist überflüssig
Montag, 29. Juli 2013, 14:35 Uhr
Der von Thüringens Verbraucherschutzministerin Heike Taubert angekündigte Vorstoß einer bundeseinheitlichen Hygieneampel für Gaststätten wird seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt scharf kritisiert. Die Ampelregelung soll dem Gast farblich anzeigen, wie Betriebe bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung abgeschnitten haben...
Die IHK Erfurt hält eine Veröffentlichung der Ergebnisse in Gestalt einer Hygieneampel für den falschen Weg. Schließlich bestünde bereits jetzt ein großer Umfang an lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene. Die Sicherheit und Hygiene der Lebensmittel sind zwar von überragender Bedeutung und die Einhaltung von hygienerechtlichen Vorschriften unverzichtbar, allerdings muss jede neue Maßnahme immer auf die Verhältnismäßigkeit und die Belastung für die betroffenen Unternehmen geprüft werden, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Für die Lebensmittelkontrollen sehe er weniger ein Problem der fehlenden Gesetzgebung, als eher ein Vollzugsdefizit. Bevor neue Vorschriften geschaffen werden, sollte man den Vollzug der bestehenden Regelungen verbessern. Wir brauchen faire und bundesweit einheitliche Kontrollen, fordert der IHK-Chef.
Ein Handlungsbedarf sei ohnehin nur bedingt erkennbar. So beweise der aktuelle Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2012, dass bei gerade einmal 8,5 Prozent der kontrollierten Betriebe Verstöße gegen die Vorschriften zu verzeichnen waren. Insgesamt wurden in fast 32.000 Unternehmen über 42.000 Kontrollen durchgeführt. Dabei ist selbstverständlich jeder Verstoß, insbesondere das grobe Hygienevergehen, völlig inakzeptabel. Es stellt sich jedoch die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, so Grusser weiter.
Die Gefahr bestünde durchaus, dass Unternehmen an den Pranger gestellt und damit Existenzen gefährdet werden. Generell wäre die Qualität der Lebensmittelbetriebe in Deutschland sehr hoch einzuschätzen.
Autor: redDie IHK Erfurt hält eine Veröffentlichung der Ergebnisse in Gestalt einer Hygieneampel für den falschen Weg. Schließlich bestünde bereits jetzt ein großer Umfang an lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene. Die Sicherheit und Hygiene der Lebensmittel sind zwar von überragender Bedeutung und die Einhaltung von hygienerechtlichen Vorschriften unverzichtbar, allerdings muss jede neue Maßnahme immer auf die Verhältnismäßigkeit und die Belastung für die betroffenen Unternehmen geprüft werden, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Für die Lebensmittelkontrollen sehe er weniger ein Problem der fehlenden Gesetzgebung, als eher ein Vollzugsdefizit. Bevor neue Vorschriften geschaffen werden, sollte man den Vollzug der bestehenden Regelungen verbessern. Wir brauchen faire und bundesweit einheitliche Kontrollen, fordert der IHK-Chef.
Ein Handlungsbedarf sei ohnehin nur bedingt erkennbar. So beweise der aktuelle Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2012, dass bei gerade einmal 8,5 Prozent der kontrollierten Betriebe Verstöße gegen die Vorschriften zu verzeichnen waren. Insgesamt wurden in fast 32.000 Unternehmen über 42.000 Kontrollen durchgeführt. Dabei ist selbstverständlich jeder Verstoß, insbesondere das grobe Hygienevergehen, völlig inakzeptabel. Es stellt sich jedoch die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, so Grusser weiter.
Die Gefahr bestünde durchaus, dass Unternehmen an den Pranger gestellt und damit Existenzen gefährdet werden. Generell wäre die Qualität der Lebensmittelbetriebe in Deutschland sehr hoch einzuschätzen.
