nnz-doku: Keinen zusätzlichen Abbau
Donnerstag, 04. Juli 2013, 14:37 Uhr
In der gestrigen Sitzung des Nordhäuser Stadtrates hatte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) über das Begehren von Rohstoffabbauenden Unternehmen berichtet, weitere Abbaufelder zu erkunden und zu erschließen. Die nnz dokumentiert den Stand der Beantragung und die Stellungnahme der Verwaltung dazu...
Für den Winkelberg hat die Fa. CASEA GmbH Ellrich (ehemals Südharzer Gipswerk GmbH Ellrich) am 10.06.2013 den Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Aufsuchung im Bergwerksfeld Rüdigsdorf/Winkelberg gestellt. Dafür sollen im östlichen Teil des Bergwerksfeldes 9 Erkundungsbohrungen niedergebracht werden. Die Antragsunterlagen befinden sich nach § 54 (2) BBergG noch bis zum 07.08.2013 in der Beteiligungsphase der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Gemeinde.
Die Stadt Nordhausen wird ihre Planungsziele laut Flächennutzungsplan dagegen vorbringen und auf die Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung aus dem Regionalplan Nordthüringen verweisen. Über die bereits im Jahr 2003 beantragte Aufsuchung ist seitens des Thüringer Landesbergamtes ist bis heute nicht entschieden.
Ebenfalls für den Winkelberg hat die Fa. CASEA GmbH Ellrich mit Schreiben vom 18.06.2013 die Erlaubnis zur Benutzung städtischer Grundstücke für die Aufsuchung bei der Stadt Nordhausen, Gemarkung Rüdigsdorf beantragt. Die Stadt Nordhausen wird die Erlaubnis (wie bereits 2003) privatrechtlich verweigern.
Durch das Landesverwaltungsamt (TLVwA) wurden die Entwürfe der Rechtsverordnungen zu den Naturschutzgebieten (NSG) "Harzfelder Holz" (nördlich angrenzend an das NSG "Rüdigsdorfer Schweiz") und "Pfaffenköpfe" (zwischen Petersdorf und Steigerthal) erarbeitet und befinden sich zurzeit in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Gemeinden sowie in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Entwürfe liegen noch bis zum 12.07.2013 bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordhausen zur Einsichtnahme für Jedermann öffentlich aus.
Die Stadt Nordhausen wird in ihrer Stellungnahme die baldige Unterschutzstellung der beiden Gebiete ausdrücklich begrüßen. Das Bergwerksfeld "Rüdigsdorf Günzdorf" befindet sich innerhalb des künftigen NSG. Sollte die Verordnung in der vorliegenden Fassung und Abgrenzung in Kraft treten, wäre eine Rohstoffgewinnung (ober- wie unterirdisch) verboten. Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dafür derzeit nicht erforderlich.
Grundlage des Verwaltungshandelns ist also,
1. dass die Regionale Planungsgemeinschaft im Regionalplan Nordthüringen (verbindlich seit 29.10.2012) ihre Pflicht zur Raum-ORDNUNG wahrgenommen und die Nutzungsansprüche in dem sensiblen Landschaftsraum geordnet hat, also (auf gutachterlicher Grundlage) die Räume bestimmt hat, in denen der Rohstoffgewinnung der Vorrang eingeräumt wird, aber auch die Räume definiert hat, in denen der Freiraum gesichert werden muss und
2. dass die Stadt Nordhausen in Anpassung an die Ziele der Raumordnung und in Wahrnehmung ihrer Planungshoheit im Flächennutzungsplan ebenfalls klare Ziele formuliert hat, wonach für den Geltungsbereich des FNP zur Sicherung des volkswirtschaftlich Bedarfs an Gips und Anhydrit der notwendige Abbau auf die beiden großen (vorbelasteten) Felder "Kohnstein" und "Alter Stolberg" (insgesamt 450 ha) konzentriert werden soll und die weiteren, übrigen Teile des Gipskarstgebietes im Norden der Stadt dem Naturschutz und der Erholung vorbehalten sein sollen.
Erst nach Ausbeutung der genannten Bergwerksfelder und bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Bedarfs sollen weitere Abbauflächen angefasst werden. Besonders nachhaltig ist dabei, dass bisher ungestörte Landschaftsteile (Sattelköpfe, Rüdigsdorfer Schweiz, Pfaffenköpfe …) möglichst lange in ihrer Eigenart und Schönheit dem Menschen und dem Naturhaushalt zur Verfügung stehen und die darunter liegenden Rohstoffe ebenfalls erhalten bleiben (ggf. für eine spätere Ausbeutung).
Autor: redFür den Winkelberg hat die Fa. CASEA GmbH Ellrich (ehemals Südharzer Gipswerk GmbH Ellrich) am 10.06.2013 den Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Aufsuchung im Bergwerksfeld Rüdigsdorf/Winkelberg gestellt. Dafür sollen im östlichen Teil des Bergwerksfeldes 9 Erkundungsbohrungen niedergebracht werden. Die Antragsunterlagen befinden sich nach § 54 (2) BBergG noch bis zum 07.08.2013 in der Beteiligungsphase der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Gemeinde.
Die Stadt Nordhausen wird ihre Planungsziele laut Flächennutzungsplan dagegen vorbringen und auf die Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung aus dem Regionalplan Nordthüringen verweisen. Über die bereits im Jahr 2003 beantragte Aufsuchung ist seitens des Thüringer Landesbergamtes ist bis heute nicht entschieden.
Ebenfalls für den Winkelberg hat die Fa. CASEA GmbH Ellrich mit Schreiben vom 18.06.2013 die Erlaubnis zur Benutzung städtischer Grundstücke für die Aufsuchung bei der Stadt Nordhausen, Gemarkung Rüdigsdorf beantragt. Die Stadt Nordhausen wird die Erlaubnis (wie bereits 2003) privatrechtlich verweigern.
Durch das Landesverwaltungsamt (TLVwA) wurden die Entwürfe der Rechtsverordnungen zu den Naturschutzgebieten (NSG) "Harzfelder Holz" (nördlich angrenzend an das NSG "Rüdigsdorfer Schweiz") und "Pfaffenköpfe" (zwischen Petersdorf und Steigerthal) erarbeitet und befinden sich zurzeit in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Gemeinden sowie in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Entwürfe liegen noch bis zum 12.07.2013 bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordhausen zur Einsichtnahme für Jedermann öffentlich aus.
Die Stadt Nordhausen wird in ihrer Stellungnahme die baldige Unterschutzstellung der beiden Gebiete ausdrücklich begrüßen. Das Bergwerksfeld "Rüdigsdorf Günzdorf" befindet sich innerhalb des künftigen NSG. Sollte die Verordnung in der vorliegenden Fassung und Abgrenzung in Kraft treten, wäre eine Rohstoffgewinnung (ober- wie unterirdisch) verboten. Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dafür derzeit nicht erforderlich.
Grundlage des Verwaltungshandelns ist also,
1. dass die Regionale Planungsgemeinschaft im Regionalplan Nordthüringen (verbindlich seit 29.10.2012) ihre Pflicht zur Raum-ORDNUNG wahrgenommen und die Nutzungsansprüche in dem sensiblen Landschaftsraum geordnet hat, also (auf gutachterlicher Grundlage) die Räume bestimmt hat, in denen der Rohstoffgewinnung der Vorrang eingeräumt wird, aber auch die Räume definiert hat, in denen der Freiraum gesichert werden muss und
2. dass die Stadt Nordhausen in Anpassung an die Ziele der Raumordnung und in Wahrnehmung ihrer Planungshoheit im Flächennutzungsplan ebenfalls klare Ziele formuliert hat, wonach für den Geltungsbereich des FNP zur Sicherung des volkswirtschaftlich Bedarfs an Gips und Anhydrit der notwendige Abbau auf die beiden großen (vorbelasteten) Felder "Kohnstein" und "Alter Stolberg" (insgesamt 450 ha) konzentriert werden soll und die weiteren, übrigen Teile des Gipskarstgebietes im Norden der Stadt dem Naturschutz und der Erholung vorbehalten sein sollen.
Erst nach Ausbeutung der genannten Bergwerksfelder und bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Bedarfs sollen weitere Abbauflächen angefasst werden. Besonders nachhaltig ist dabei, dass bisher ungestörte Landschaftsteile (Sattelköpfe, Rüdigsdorfer Schweiz, Pfaffenköpfe …) möglichst lange in ihrer Eigenart und Schönheit dem Menschen und dem Naturhaushalt zur Verfügung stehen und die darunter liegenden Rohstoffe ebenfalls erhalten bleiben (ggf. für eine spätere Ausbeutung).
