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Stadtwald – Lust oder Frust?

Donnerstag, 04. Juli 2013, 12:08 Uhr
Der Kommunalwald im Landkreis Nordhausen ist von mittlerer Größe und konzentriert sich auf den Stadtwald von Bleicherode mit 486 Hektar Waldfläche, auf Ellrich mit 380 Hektar, Nordhausen mit 324 Hektar und Heringen mit 262 Hektar. Dazu eine Betrachtung von Klaus-Wilhelm Brüggemann...


Die Beförsterung ist auf vertraglicher Basis mit dem Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz vereinbart. Alle städtischen Forstbereiche haben in den letzten Jahren eine positive wirtschaftliche Entwicklung, bei Wahrung der Nachhaltigkeit und Verbesserung des Waldzustandes, genommen. Die letzte Forsteinrichtung ist per 1. Januar 2009 durch das Service- und Kompetenzzentrum Gotha (vormals Landesanstalt) erstellt worden.

Diese Betriebsgutachten mit einer Forstinventur (Feststellung IST-Zustand) und einer Planung für 10 Jahre (2009 – 2018) für forstbetriebliche Arbeiten sind mit den Gebietskörperschaften abgestimmt. Grundlage für diese Verfahrensweise ist das Thüringer Waldgesetz. Die Forsteinrichtung ist für Körperschaftswald in Thüringen entgeltfrei.

Die städtischen Waldgebiete im Landkreis Nordhausen sind weitestgehend zusammenhängend und so gut bewirtschaftbar. Eine Ausnahme ist die Stadt Nordhausen. Die einzelnen Waldflächen sind stark kleinteilig und weit verteilt. Gründe sind dafür u. a. die Eingemeindungen der letzten Jahre. Größere Waldblöcke existieren im Nordosten der Kernstadt sowie um Rüdigsdorf. Besonders stark parzellierte Forsten sind in Gemenge mit anderen Eigentümern im Alten Stolberg gelegen.

80 Hektar des städtischen Eigentums sind Wälder in außerregelmäßigem Betrieb. Das sind Parkwälder und Waldflächen im Stadtgebiet, bei denen die Erholungsnutzung andere Wald-funktionen sehr erheblich übersteigt. Die Holznutzung ist marginal. Das wird besonders an der Forstabteilung 9 des Stadtwaldes deutlich. Zu ihr gehören der Förste-mannpark, der alte Friedhof in der Leimbacher Straße, das Gehege, der Stadtpark, Wilde`s Hölzchen und der Kuhberg.

In dem 15,19 Hektar großen Waldpark Gehege, Abt. 9b, sind in der vergangenen vegetationsfreien Zeit Verkehrssicherungsmaßnahmen realisiert worden. Das war notwendig, da ein umfangreiches Wegenetz und die angrenzenden Straßen des Geiersberges, die Wallrothstraße und der Beethovenring durch Fußgänger und Kraftverkehr stark reflektiert sind.
Waldverändernd war der Orkan in den frühen Morgenstunden des 15. Juni 1980. Der ganze Südharz war betroffen, aber auch insbesondere das Gehege.

Die Sturmschäden sind unter Federführung der Oberförsterei Ilfeld des Staatlichen Forstwirtschafts-
betriebes Nordhausen forstseitig behoben worden. Der Wald regenerierte sich langsam. Seit dem hat es in diesem 200 Jahre alten Stadtwald keine größeren Nutzungsmaßnahmen mehr gegeben. Akute Gefährdungen durch Altbäume wurden aber beseitigt.

Auch ohne gravierende Eingriffe hat sich der Wald weiter entwickelt. Der Grundbestand von Altbäumen ist in die Jahre gekommen. Das Durchschnittsalter beträgt immerhin 143 Jahre. Vereinzelt sind auch Methusalems aus der Zeit der Neuaufforstung durch Brautpaare in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts anzutreffen.

Auch wenn das mögliche natürliche Alter bei Rotbuchen um 300 Jahre liegt, ist auch vor dieser Mortalitätsgrenze mit absterbenden Erscheinungen wie Weißfäule, Trockenäste und Pilzkonsolen zu rechnen. Bei Traubeneiche ist das später der Fall, bei Bergahorn eher. Diese stabilisieren das Baumgrundgerüst des Altbestandes im Gehege.

Der Stadtförster Axel Axt von der Stadtverwaltung Nordhausen und der Leiter des Forstrevieres Nordhausen, Michael Weißleder, vom Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz haben die Forstbetriebsarbeiten primär zur Gefahrenminimierung für Erholungssuchende und Verkehrsteil-nehmer vorbereitet und durchgeführt.

Ein waldbaulicher Nebeneffekt war die Förderung der Naturverjüngung von Bergahorn, Hainbuche und Rotbuche im Unterstand im Alter zwischen 12 und 24 Jahren auf einer Anteilfläche von immerhin schon 11 Hektar. Die Forstarbeiten fanden bei günstiger Witterung, wie Frost, und unter entsprechenden Sicherungsmaßnahmen statt.

Trotzdem kam es zu Beeinträchtigungen für Besucher des Geheges und zu Schäden am verbleibenden Bestand und dem Wegesystem. So etwas kann nicht umfänglich vermieden werden. Bei einem Erholungswald sollten Investitionen in die Infrastruktur und Nacharbeiten, wie Beseitigung des Schlagabraumes, erwogen werden.

Das Fazit: Ein nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft behandelter Stadtwald ist ein Gewinn für die Freizeitmöglichkeiten der Bürger und kann ein Segen für das Stadtsäckel sein.
Klaus-W. Brüggemann
Autor: red

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