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Gericht hat entschieden

Dienstag, 18. Juni 2013, 14:59 Uhr
Die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Harztor bleibt ungültig. Das hatte im vergangenen Jahr die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen festgestellt. Eine Bürgerin hatte dagegen geklagt...


Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat entschieden: Die Klage wird abgewiesen. Das Gericht hat damit die Entscheidung der Kommunalaufsicht, die Gemeinderatswahl ungültig zu erklären, bestätigt. Als Gründe wurde damals im Juli 2012 angegeben, dass bei in der Aufstellungsversammlung der WTH die Wahl der Bewerber und deren Reihenfolge nicht geheim abgestimmt wurde (Geheimhaltungsgrundsatz). Laut Gesetz ist eine Wahl aufzuheben, wenn erhebliche Verstöße vorliegen, die geeignet sind, das Wahlergebnis erheblich zu beeinflussen. Der Gemeindewahlausschuss hätte die Wahlvorschläge zurückweisen müssen.

Der Kläger hatte angebracht, dass kein erheblicher Verstoß vorliege. Dies begründete er zum Beispiel damit, dass es auf der WTH-Liste nicht mehr Bewerber als Listenplätze gab, somit keine Auslese erforderlich war, was den Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl nicht so schwer ins Gewicht fallen lasse. Selbst wenn man von einem erheblichen Verstoß ausgehe, sei eine Berichtigung dieses Fehlers erfolgt durch den zwischenzeitlichen Rücktritt von Wolfgang Jörgens und der Auflösung der WTH. Diese Berichtigung würde dem Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs folgen und sei einer Ungültigkeitserklärung vorzuziehen.

Der Kläger wollte, dass der Bescheid der Kommunalaufsicht aufgehoben wird. Diese Klage wurde nun abgewiesen. Der Bescheid sei nicht rechtswidrig und verletzte die Rechte des Klägers nicht. Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Kommunalaufsicht angeschlossen, dass wie beschrieben erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorliegen.

Die Kommunalaufsicht darf erst nach der Wahl eingreifen, darf das Wahlverfahren nicht unterbrechen, selbst wenn Mängel bekannt werden. Als Begründung führte das Gericht u.a. an, dass es nicht in Betracht gekommen sei, nur die Wahl des Wahlvorschlags der WTH für ungültig zu erklären und damit beispielsweise die Anzahl der Sitze im Gemeinderat zu reduzieren.

Jetzt hat der Kläger einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Geschieht dies nicht, wird das Urteil dann rechtskräftig und weitere Schritte müssen eingeleitet werden. Sprich: der Gemeinderat muss erneut gewählt werden.
Autor: red

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