Wahnsinn kann nicht gestoppt werden
Dienstag, 28. Mai 2013, 14:01 Uhr
Vor mehr als 25 Jahren wurde im Hüpedenweg die Lärmschutzmauer gebaut und mit einer Grünanlage davor verschönert. Jetzt wird die Mauer abgerissen, die Anwohner sind empört, unter ihnen auch Familie Milde...
"Jetzt muss die Mauer für eine Produktionshalle der Firma Thimm Schertler GmbH & Co. KG weichen. Als Bauherr ist die Firma Thimm zurückgetreten und hat dies an die LEG Thüringen übergeben. Es ist ja auch viel billiger, wenn die Produktionshalle von Steuergeldern bezahlt wird. Die Firma Thimm hat ihren Hauptsitz in Northeim, also bleiben ihre Steuern in Niedersachsen. Wer kann uns helfen, diesen Wahnsinn von Steuergeldverschwendung zu stoppen", fragt unter anderen Bernd Milde, der im Hüpedenweg wohnt.
Dieser "Wahnsinn" kann vermutlich nicht gestoppt werden, wie die Antwort des Nordhäuser Rathauses auf eine Anfrage der nnz deutlich macht:
Mit Schreiben vom 25.05.2013 hat die Stadtverwaltung den Antrag von Anwohnern zum sofortigen Stopp der Baumaßnahme zur Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes durch die LEG GmbH am Hüpedenweg in Nordhausen erhalten sowie die Bedenken und Sorgen.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 32 Frh.-v.-Stein-Straße/An der Salza/Hüpedenweg der Stadt Nordhausen.
Die Stadt Nordhausen hat dem Nutzungskonflikt zwischen vorhandener Wohnbebauung und dem Ziel, den Gewerbestandort IFA-Gelände zu reaktivieren, große Bedeutung beigemessen. Deshalb stellen alle Festsetzungen für das an den Hüpedenweg angrenzende Gewerbegebiet einen planerischen Kompromiss dar, um weitestgehend beiden Anliegen gerecht zu werden.
Dass im Ergebnis dessen für den Hüpedenweg höhere Belastungen entstehen, als in einem Wohngebiet sonst üblich sind, hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in Abwägung aller Belange mit Beschluss des Bebauungsplanes am 8. Dezember des Jahres 1993 entschieden.
Aufgrund der beantragten Nutzung und dazugehöriger Betriebsbeschreibung werden keine erhöhten Schallemissionen erwartet. Sollte es nach Erstellung des Gebäudes zu berechtigten Beschwerden kommen, wird eine Immissionsmessung gefordert, um dann festzustellen, ob die im Bebauungsplan geforderten Schallpegel eingehalten werden.
Da das Vorhaben den Festsetzungen des oben bezeichneten Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wurde die beantragte Baugenehmigung, hier: Erweiterung Gebäude 340 – Anbau einer Produktionshalle mit Bürogeschoss und Verbinder, am 23. April durch die Stadtverwaltung Nordhausen, Bauordnungsamt, erteilt.
Unter Berücksichtigung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen hat aus Sicht des Bauordnungsamtes der Bauherr das Recht, das genehmigte Gebäude zu errichten. Ein Baustopp ist aus diesen Gründen nicht möglich.
Autor: red"Jetzt muss die Mauer für eine Produktionshalle der Firma Thimm Schertler GmbH & Co. KG weichen. Als Bauherr ist die Firma Thimm zurückgetreten und hat dies an die LEG Thüringen übergeben. Es ist ja auch viel billiger, wenn die Produktionshalle von Steuergeldern bezahlt wird. Die Firma Thimm hat ihren Hauptsitz in Northeim, also bleiben ihre Steuern in Niedersachsen. Wer kann uns helfen, diesen Wahnsinn von Steuergeldverschwendung zu stoppen", fragt unter anderen Bernd Milde, der im Hüpedenweg wohnt.
Dieser "Wahnsinn" kann vermutlich nicht gestoppt werden, wie die Antwort des Nordhäuser Rathauses auf eine Anfrage der nnz deutlich macht:
Mit Schreiben vom 25.05.2013 hat die Stadtverwaltung den Antrag von Anwohnern zum sofortigen Stopp der Baumaßnahme zur Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes durch die LEG GmbH am Hüpedenweg in Nordhausen erhalten sowie die Bedenken und Sorgen.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 32 Frh.-v.-Stein-Straße/An der Salza/Hüpedenweg der Stadt Nordhausen.
Die Stadt Nordhausen hat dem Nutzungskonflikt zwischen vorhandener Wohnbebauung und dem Ziel, den Gewerbestandort IFA-Gelände zu reaktivieren, große Bedeutung beigemessen. Deshalb stellen alle Festsetzungen für das an den Hüpedenweg angrenzende Gewerbegebiet einen planerischen Kompromiss dar, um weitestgehend beiden Anliegen gerecht zu werden.
Dass im Ergebnis dessen für den Hüpedenweg höhere Belastungen entstehen, als in einem Wohngebiet sonst üblich sind, hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in Abwägung aller Belange mit Beschluss des Bebauungsplanes am 8. Dezember des Jahres 1993 entschieden.
Aufgrund der beantragten Nutzung und dazugehöriger Betriebsbeschreibung werden keine erhöhten Schallemissionen erwartet. Sollte es nach Erstellung des Gebäudes zu berechtigten Beschwerden kommen, wird eine Immissionsmessung gefordert, um dann festzustellen, ob die im Bebauungsplan geforderten Schallpegel eingehalten werden.
Da das Vorhaben den Festsetzungen des oben bezeichneten Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wurde die beantragte Baugenehmigung, hier: Erweiterung Gebäude 340 – Anbau einer Produktionshalle mit Bürogeschoss und Verbinder, am 23. April durch die Stadtverwaltung Nordhausen, Bauordnungsamt, erteilt.
Unter Berücksichtigung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen hat aus Sicht des Bauordnungsamtes der Bauherr das Recht, das genehmigte Gebäude zu errichten. Ein Baustopp ist aus diesen Gründen nicht möglich.

