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Todesschuß hat Folgen

Montag, 29. März 2004, 13:36 Uhr
Nordhausen (nnz). Ende Juli 2002 ist in Nordhausen ein 30jähriger Mann erschossen worden. Den tödlichen Schuß hatte ein Polizeibeamter abgefeuert. Nach über einem Jahr dann der Freispruch am Landgericht Mühlhausen. Der hat jetzt ein juristisches Nachspiel.


Der tödliche Polizeischuss von Nordhausen und der Freispruch des damals 31 Jahre alten Beamten wegen Notwehr beschäftigt im Juni den Bundesgerichthof in Karlsruhe. Der 2. Strafsenat wird am 23. Juni über den Revisionsantrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage entscheiden, sagte eine Sprecherin am Montag in Karlsruhe auf Anfrage. Das Landgericht Mühlhausen hatte im Oktober 2003 einen Polizisten nach dem tödlichen Schuss auf einen mutmaßlichen Dieb vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Autor: nnz

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