Kosten runter um jeden Preis?
Donnerstag, 25. März 2004, 16:46 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte Anfang dieser Woche von der Insolvenz eines Bildungsträgers in Nordhausen berichtet. Welche Auswirkungen die Reformen der Bundesregierung so zusagen an der Basis haben, das hat Thomas Bähring für die nnz aufgeschrieben.
Anfang 2003 brachte das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt den Bildungsgutschein für die Förderung der beruflichen Weiterbildung auf den Weg. Seitdem raten jetzt die Agenturen für Arbeit zum Besuch einer bestimmten Bildungsmaßnahme; sie legen nur Bildungsziele fest, in deren Rahmen Arbeitslose Bildungsmaßnahmen auswählen können. Die potentiellen Teilnehmer bekommen einen Bildungsgutschein, mit dem sie sich einen Bildungsträger aus den Anbietern auswählen können, der ein nach ihrer Meinung geeignetes, von der fachkundigen Stelle positiv bewertetes Angebot mit dem vorgesehenen Bildungsziel vorhält. So treten nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Bildungsträger als Anbieter stärker untereinander in Konkurrenz, indem sie sich um den Bildungsgutscheininhaber, der an sie herantritt oder herantreten könnte, bemühen müssen – vor allem durch die Qualität ihres Angebots.
Wie aber sollen die Arbeitslosen die Qualität und Eignung der Angebote beurteilen? Wer garantiert, dass bei der meist recht geringen Zahl von ausgegebenen Bildungsgutscheinen überhaupt so viel Bildungsangebote vorhanden sind, dass die Bewerber auswählen können? Selbst wenn sie auswählen können und die ausgegebenen Bildungsgutscheine bei mehreren Bildungsträgern landen, dann wird keiner der Anbieter die Maßnahme mit einigen Teilnehmern durchführen können, es sei denn, er möchte seine Institution in die sichere Insolvenz steuern. Die Folge: Die Bildungsmaßnahme findet bei keinem Bildungsträger statt, die Nachfrager bleiben unversorgt.
Mit der Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) III wurde im vergangenen Herbst die Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit neunen Bedingungen unterworfen. An die Stelle der Vergabe von Bildungsmaßnahmen unter regionalspezifischen Gesichtspunkten ist die Vergabe durch öffentliche Ausschreibungen getreten. Die regionalen Agenturen für Arbeit hatten nur noch die Möglichkeit in Form von Einkaufsprozessen standardisierte Maßnahmen zu planen. Während vormals die langfristige Zusammenarbeit, Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes und Kompetenzen zwischen Anbietern und örtlichen Agenturen für Arbeit entschieden, müssen Anbieter jetzt nachweisen, dass sie vorgegebene Standards erfüllen und dabei wirtschaftliche Angebote machen können.
Ziel der Reform war, versierten regionalen Trägern und Trägern mit spezifischem Profil für bestimmte Zielgruppen eine Chance zu geben. Die VOL sieht ausdrücklich vor, kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe zu fördern. Bei der Ausschreibung wurden jedoch z.B. Losgrößen mit 1472 Teilnehmern an den Standorten Wernigerode, Halberstadt, Quedlinburg, Heiligenstadt, Nordhausen, Artern, Leinefelde, Sondershausen, Sangerhausen, Eisleben, Hettstedt und Staßfurt zur gleichen Zeit gebildet. Kein einzelner Träger kann dies leisten. Nur Trägerverbünde können auf diese Situation reagieren. Aber wo bleibt da die gewünschte Konkurrenz ?
Haben die Erfahrungen mit der Ausschreibungspraxis der Bundesagentur nicht gezeigt: es gibt erhebliche Probleme mit diesen Losgrößen. Bei den Personal-Service-Agenturen (PSA) erhielt Maatwerk in manchen Regionen flächendeckend den Zuschlag, obwohl die Firma weder über die nötige Markterfahrung, noch über Kontakte zur einheimischen Wirtschaft verfügte. Sicher lassen sich durch diese Einkaufsprozesse Kosten einsparen - aber zu welchem Preis? So, wie die Vergabe von Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bisher läuft, befürchten wir, dass zwar massiv Mittel eingespart werden, aber die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt verschlechtert wird.
Davon profitieren nicht die Träger, die mit Dumpingangeboten arbeiten, während die integrationsorientierte Bildungsszene aufhören wird zu existieren. Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen umdenken und die regionalen Agenturen für Arbeit wieder die Kompetenzen erhalten, um auf den spezifischen Arbeitsmarkt ihrer Region Einfluss nehmen zu können.
Thomas Bähring, CSC GmbH Nordhausen
Autor: nnzAnfang 2003 brachte das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt den Bildungsgutschein für die Förderung der beruflichen Weiterbildung auf den Weg. Seitdem raten jetzt die Agenturen für Arbeit zum Besuch einer bestimmten Bildungsmaßnahme; sie legen nur Bildungsziele fest, in deren Rahmen Arbeitslose Bildungsmaßnahmen auswählen können. Die potentiellen Teilnehmer bekommen einen Bildungsgutschein, mit dem sie sich einen Bildungsträger aus den Anbietern auswählen können, der ein nach ihrer Meinung geeignetes, von der fachkundigen Stelle positiv bewertetes Angebot mit dem vorgesehenen Bildungsziel vorhält. So treten nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Bildungsträger als Anbieter stärker untereinander in Konkurrenz, indem sie sich um den Bildungsgutscheininhaber, der an sie herantritt oder herantreten könnte, bemühen müssen – vor allem durch die Qualität ihres Angebots.
Wie aber sollen die Arbeitslosen die Qualität und Eignung der Angebote beurteilen? Wer garantiert, dass bei der meist recht geringen Zahl von ausgegebenen Bildungsgutscheinen überhaupt so viel Bildungsangebote vorhanden sind, dass die Bewerber auswählen können? Selbst wenn sie auswählen können und die ausgegebenen Bildungsgutscheine bei mehreren Bildungsträgern landen, dann wird keiner der Anbieter die Maßnahme mit einigen Teilnehmern durchführen können, es sei denn, er möchte seine Institution in die sichere Insolvenz steuern. Die Folge: Die Bildungsmaßnahme findet bei keinem Bildungsträger statt, die Nachfrager bleiben unversorgt.
Mit der Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) III wurde im vergangenen Herbst die Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit neunen Bedingungen unterworfen. An die Stelle der Vergabe von Bildungsmaßnahmen unter regionalspezifischen Gesichtspunkten ist die Vergabe durch öffentliche Ausschreibungen getreten. Die regionalen Agenturen für Arbeit hatten nur noch die Möglichkeit in Form von Einkaufsprozessen standardisierte Maßnahmen zu planen. Während vormals die langfristige Zusammenarbeit, Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes und Kompetenzen zwischen Anbietern und örtlichen Agenturen für Arbeit entschieden, müssen Anbieter jetzt nachweisen, dass sie vorgegebene Standards erfüllen und dabei wirtschaftliche Angebote machen können.
Ziel der Reform war, versierten regionalen Trägern und Trägern mit spezifischem Profil für bestimmte Zielgruppen eine Chance zu geben. Die VOL sieht ausdrücklich vor, kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe zu fördern. Bei der Ausschreibung wurden jedoch z.B. Losgrößen mit 1472 Teilnehmern an den Standorten Wernigerode, Halberstadt, Quedlinburg, Heiligenstadt, Nordhausen, Artern, Leinefelde, Sondershausen, Sangerhausen, Eisleben, Hettstedt und Staßfurt zur gleichen Zeit gebildet. Kein einzelner Träger kann dies leisten. Nur Trägerverbünde können auf diese Situation reagieren. Aber wo bleibt da die gewünschte Konkurrenz ?
Haben die Erfahrungen mit der Ausschreibungspraxis der Bundesagentur nicht gezeigt: es gibt erhebliche Probleme mit diesen Losgrößen. Bei den Personal-Service-Agenturen (PSA) erhielt Maatwerk in manchen Regionen flächendeckend den Zuschlag, obwohl die Firma weder über die nötige Markterfahrung, noch über Kontakte zur einheimischen Wirtschaft verfügte. Sicher lassen sich durch diese Einkaufsprozesse Kosten einsparen - aber zu welchem Preis? So, wie die Vergabe von Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bisher läuft, befürchten wir, dass zwar massiv Mittel eingespart werden, aber die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt verschlechtert wird.
Davon profitieren nicht die Träger, die mit Dumpingangeboten arbeiten, während die integrationsorientierte Bildungsszene aufhören wird zu existieren. Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen umdenken und die regionalen Agenturen für Arbeit wieder die Kompetenzen erhalten, um auf den spezifischen Arbeitsmarkt ihrer Region Einfluss nehmen zu können.
Thomas Bähring, CSC GmbH Nordhausen
