Termin beachten
Freitag, 17. Mai 2013, 13:29 Uhr
Na, haben sie schon Ihre Steuererklärung abgegeben? Wenn nicht, dann sollten Sie sich sputen, meint der Chef des Sondershäuser Finanzamtes, Josef Wulfing...
Der Vorsteher des Finanzamtes Sondershausen erinnert an den bevorstehenden Termin zur Abgabe der Steuererklärung: Am 31.Mai 2013 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ab. Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sollten diesen Termin unbedingt einhalten. Ausnahmen bildeten jene Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt würden, so Wulfing weiter. Für diese gelte im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2013.
Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wird bis zum 31. Dezember 2016 Zeit gelassen, eine freiwillige Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 abzugeben. Vorsteher Josef Wulfing dazu: Mit dieser sogenannten ‚Antragsveranlagung‘ können Arbeitnehmer eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer erreichen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, grundsätzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software ElsterFormular an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. Im Finanzamt ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.
Autor: redDer Vorsteher des Finanzamtes Sondershausen erinnert an den bevorstehenden Termin zur Abgabe der Steuererklärung: Am 31.Mai 2013 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ab. Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sollten diesen Termin unbedingt einhalten. Ausnahmen bildeten jene Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt würden, so Wulfing weiter. Für diese gelte im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2013.
Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wird bis zum 31. Dezember 2016 Zeit gelassen, eine freiwillige Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 abzugeben. Vorsteher Josef Wulfing dazu: Mit dieser sogenannten ‚Antragsveranlagung‘ können Arbeitnehmer eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer erreichen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, grundsätzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software ElsterFormular an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. Im Finanzamt ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.
