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Blickpunkt Wahlen

Mittwoch, 24. März 2004, 13:48 Uhr
Nordhausen (nnz). Im Juni wird in Thüringen gewählt. Doch schon im Vorfeld müssen da einige wichtige Regularien beachtet werden. Sowohl für die Wähler, als auch die, die gewählt werden wollen. Mehr Informationen natürlich dazu in der nnz.


Auf einen wichtigen Stichtag in Bezug auf die diesjährige Kommunalwahl macht der Kreiswahlleiter Matthias Jendricke aufmerksam. Am kommenden Samstag beginnt die melderechtliche 3-Monatsfrist für die Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen. Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen bei der zuständigen Gemeinde gemeldet hat, ist bei der Kommunalwahl auch zur Stimmabgabe berechtigt. Diese Anmeldefrist gilt ebenso für die Wählbarkeit zum Stadtrats-, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglied. Für die meisten Bewohner des Landkreises stellt sich dieses Problem allerdings nicht, sondern nur für die Bürger, die in der letzten Zeit umgezogen sind und ihren Wohnsitzwechsel noch nicht bei der Gemeindebehörde angegeben haben.

Der Kreiswahlleiter nutzte auch gleich die Möglichkeit, die im Landkreis organisierten Parteien auf die Einreichung ihrer Direktkandidaten zur Landtagswahl hinzuweisen. Am 8. April um 18.00 Uhr endet die Frist für die schriftliche Einreichung der Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum 4. Thüringer Landtag. Jendricke gab den Parteien den Rat, den Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge nicht bis zum letzten Tag auszureizen. Da die Parteien sonst mögliche Fehler ihrer Wahlvorschläge in der Osterferienzeit beseitigen müssten. Ein fehlerhafter Wahlvorschlag würde ansonsten in der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 16. April nicht zugelassen werden.

Bisher sind beim Kreiswahlleiter noch keine Vorschläge für die Direktkandidaten offiziell eingegangen. Allerdings rechnet Jendricke mit rund 10 Landtagskandidaten für die beiden Wahlkreise Stadt Nordhausen und den Wahlkreis Landkreis Nordhausen.
Autor: nnz

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