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Auch Laien können urteilen

Mittwoch, 24. März 2004, 08:00 Uhr
Nordhausen (nnz). Alle vier Jahre werden Jugendschöffen als Laienrichter für die Ausübung des Ehrenamtes beim Amtsgericht Nordhausen und Landgericht Mühlhausen gewählt. Wer das Richter „spielen“ kann, das hat die nnz erfahren.


Die Amtszeit der z. Z. amtierenden Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2004. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich. Zum Schöffenamt dürfen Personen berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben sowie die Personen, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw., es bis zum Beginn der Amtsperiode nicht vollenden würden.

Für die am 1. Januar 2005 beginnende Legislaturperiode werden Kandidaten in die Vorschlagsliste aufgenommen, die dann durch das zuständige Amtsgericht Nordhausen gewählt werden. Für eine geordnete Strafrechtspflege in Thüringen ab 1. 1. 2005 ist entscheidend, dass in ausreichender Zahl Jugendschöffen als juristische Laien an der Rechtsprechung mitwirken können. Im Auftrag des Jugendhilfeausschusses des Kreistages besteht das Bestreben des Fachbereiches Jugend des Landratsamtes darin, interessierte Kandidaten für das Jugendschöffenamt beim Jugendstrafgericht zu gewinnen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Lage sein, die erforderliche Zeit für die Ausübung des Amtes aufzubringen. Es ist damit zu rechnen, dass die Laienrichter mindestens zu 12 ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr herangezogen werden.

Der Fachbereich Jugend des Landratsamtes wendet sich deshalb an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Ehrenamt als Jugendschöffe engagieren möchten, sich im Landratsamt Nordhausen Fachbereich Jugend, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen, Tel.: 03631/911542, zu melden. Folgende Angaben sind erforderlich: Geburtsname, Familienname, Vorname; Tag und Ort der Geburt; Wohnanschrift; derzeitig ausgeübte Tätigkeit.
Autor: nnz

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