Mops-Feldermaus soll helfen
Donnerstag, 18. März 2004, 13:56 Uhr
Nordhausen (nnz). Morgen soll der Umweltausschuß des Thüringer Landtages beraten. Dabei geht es auch um die Nachmeldung von FFH-Gebieten an die Europäische Union. Und da soll auch die Mops-Fledermaus helfen.
Wir appellieren an die Landtagsabgeordneten, dafür zu votieren, dass auch der östliche Teil des Winkelberges in der Rüdigsdorfer Schweiz als FFH-Schutzgebiet nach Brüssel gemeldet wird, sagte Steffen Meyer vom Umweltamt der Stadtverwaltung heute der nnz. In Punkt 1 der Sitzung geht es in Erfurt um genau diese Nachmeldung. Obwohl der Status FFH Schutz über die politische Legislaturperiode hinaus biete, gehe es nur in zweiter Linie um den Schutz vor dem Gipsabbau. Vielmehr sei durch Gutachten belegt, dass es die Naturausstattung als solche zwingend gebiete, die komplette Rüdigsdorfer Schweiz als FFH-Gebiet zu deklarieren.
Allein das Vorkommen der Mopsfledermaus – die auf der Liste der bedrohten Tierarten stehe – rechtfertige die Unter-schutz-Stellung. Hinzu komme, dass das unmittelbar angrenzende Areal bereits unter Schutz gestellt sei, obwohl es sich hinsichtlich aller entscheidenden Merkmale nicht vom östlichen Winkelberg unterscheide. Der östliche Winkelberg gehört ins FFH-Gebiet, und das wissen auch alle, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Jetzt sollte man die entsprechenden Taten folgen lassen, so Meyer abschließend.
Autor: nnzWir appellieren an die Landtagsabgeordneten, dafür zu votieren, dass auch der östliche Teil des Winkelberges in der Rüdigsdorfer Schweiz als FFH-Schutzgebiet nach Brüssel gemeldet wird, sagte Steffen Meyer vom Umweltamt der Stadtverwaltung heute der nnz. In Punkt 1 der Sitzung geht es in Erfurt um genau diese Nachmeldung. Obwohl der Status FFH Schutz über die politische Legislaturperiode hinaus biete, gehe es nur in zweiter Linie um den Schutz vor dem Gipsabbau. Vielmehr sei durch Gutachten belegt, dass es die Naturausstattung als solche zwingend gebiete, die komplette Rüdigsdorfer Schweiz als FFH-Gebiet zu deklarieren.
Allein das Vorkommen der Mopsfledermaus – die auf der Liste der bedrohten Tierarten stehe – rechtfertige die Unter-schutz-Stellung. Hinzu komme, dass das unmittelbar angrenzende Areal bereits unter Schutz gestellt sei, obwohl es sich hinsichtlich aller entscheidenden Merkmale nicht vom östlichen Winkelberg unterscheide. Der östliche Winkelberg gehört ins FFH-Gebiet, und das wissen auch alle, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Jetzt sollte man die entsprechenden Taten folgen lassen, so Meyer abschließend.
