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nnz-Forum: Bulldozer im Alten Stolberg

Montag, 22. April 2013, 06:41 Uhr
Bereits Ende Mai 2012 dokumentierte nnz-Leser Bodo Schwarzberg außergewöhnliche Beschädigungen der Ränder des Stempedaer Marktweges von Steigerthal in Richtung Stempeda, gelegen im Naturschutzgebiet Alter Stolberg. Jetzt machte er erneut diese Beobachtungen...


Der Weg ist ein Hohlweg, der seine Form zum einen sicher den ständigen Veränderungen des verkarstenden Untergrundes verdankt, zum zweiten aber auch seiner historischen Nutzung als Handelsweg.

Gesetzlich geschützt

Hohlwege sind nach § 18 des Thüringer Naturschutzgesetzes besonders geschützte Biotope, die es demzufolge zu bewahren und nicht zu beschädigen oder gar zu zerstören gilt. Im Gesetz ist auch von "befristeten Ausnahmen" die Rede.

Da ich nun, ein Jahr nach meiner ersten Fotodokumentation abermals frische Beschädigungen feststellen musste, kann von Ausnahmen wohl keine Rede mehr sein. Zudem müssen nach § 18 für diese im Interesse des Gemeinwohls erteilten Ausnahmegenehmigungen von den zuständigen Behörden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeordnet werden. Erst auf Grund der seit einem Jahr wiederholten, beschädigenden Befahrung, die offenbar niemandem sonst auffiel, möchte ich nun auch die nnz-Leserschaft informieren. Ausnahmen dürften sich aber im Falle von Hohlwegen im Karst von selbst verbieten:

Hohlwege sind sensible Gebilde

Die Hohlwege in unserem Gipskarst sind besonders sensible Gebilde, weil ihre Ränder wie im hier vorliegenden Fall sehr steil und nur von einer geringen Humusauflage bedeckt sind, auf der sich meist nur wenige Pflanzen halten können. Diese Auflage benötigt viele Jahrzehnte, um eine mehrere Zentimeter dicke Mächtigkeit zu erreichen. Zudem trifft die Bezeichnung "Auflage" den Kern. Sie liegt dem darunterliegenden Gips tatsächlich förmlich nur auf und ist leicht von herunterzukratzen. Vor allem die Wurzeln von Gehölzen tragen zur Stabilisierung der instabilen Verhältnisse bei.

Werden jedoch Wunden in die steilen Hohlwegseiten gerissen, rutscht die dünne Bodendecke schnell ab. Der dann freiliegende weiße, oft mehlig graue Schotter ist nun kaum noch zu halten. Eine Neubesiedlung durch Pflanzen ist dadurch und schon angesichts der verbreiteten Steilheit nur noch schwer möglich, wie mehrere Beispiele abrutschender Gipsmehl- und Gipsschotterhänge bereits zeigen. Sicher ist eine gewisse Bodenbewegung auch in Hohlwegen zu akzeptieren. Wenn aber mehrfach und mit der heutigen schweren Technik deren Ränder malträtiert und dadurch Erosionsprozesse KÜNSTLICH initiiert werden, dann ist dies zu verurteilen und ungesetzlich.

Im vorliegenden Fall kommt noch hinzu, dass Gehölze am Fuß des Marktweges gerodet oder gar herausgerissen wurden (in einem Fall)! Fehlen aber die stabilisierenden Gehölze an einer bereits durch die Befahrung mit Bulldozern aufgerissenen Hohlwegskante, ist ihre Erosion unausweichlich.
Die hier angehängten Fotos sprechen eine deutliche Sprache. Mittlerweile löst sich an einer Stelle bereits Gipsschotter aus dem Hohlwegrand und rutscht auf den historischen Weg. Das Gestein war an dieser Stelle schon vorher lose. Die Befahrung dürfte es aber gewiss nicht gefestigt haben. Auch der vom Marktweg abzweigende Weg hinauf zum Windfeld wurde 2012 übrigens in seiner gesamten Länge mit schweren Fahrzeugen aufgefahren und die Ränder bis hin zur Erosion beschädigt. Auch hierzu einige Bilder. Gegenwärtig sind wieder relativ neue Radeindrücke und Schäden zu sehen.

Das Schlimme an dieser Situation ist, dass einige der bereits angerichteten Schäden, wie bereits erwähnt, schon auf Grund der Steilheit und der Größe der Abbrüche möglicherweise nicht mehr zu beheben sind. Langsam verlaufende natürliche Prozesse werden hier zu zerstörerischen, menschgemachten Prozessen gepuscht.

Die vom Gesetz nicht gestattete Beschädigung von Hohlwegen erhält in dem hier vorliegenden Fall dadurch eine noch höhere Brisanz, dass sich der Marktweg in einem Naturschutzgebiet befindet, das einen zusätzlichen und ganz besonderen gesetzlichen Schutz genießt bzw. genießen sollte.

Wer auch immer die schwere Technik auf diesem sensiblen, historischen Weg zum Einsatz bringt: Ich fordere die Nutzer des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge auf, diesen Weg nicht mehr zu befahren. Vielleicht ist den zuständigen Behörden der Verursacher bekannt. Dann sollten sie ihn in seine Schranken weisen bzw. Ermittlungen anstellen.Zudem sollte er zu schonenden Reparaturmaßnahmen am gesetzlich geschützten Hohlweg herangezogen werden, sofern dies angesichts der genannten Besonderheiten überhaupt möglich ist.

Im Übrigen verfüge ich über Fotos aus dem Jahre 2006, die ein kleines Wegstück in unbeschädigtem Zustand zeigen. Ich kann sie hier aber nicht veröffentlichen, da mehrere Personen darauf abgebildet sind. Den zuständigen Behörden stelle ich sie aber gern zur Verfügung.
Bodo Schwarzberg
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Autor: red

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