nnz-online

Warten hat ein Ende

Montag, 15. März 2004, 11:29 Uhr
Nordhausen (nnz). Endlich ist es soweit: Seit dem Wochenende können die Anträge für das Thüringen - Kapital von der Homepage der Thüringer Aufbaubank herunter geladen werden. Doch Vorsicht: So ganz einfach ist das Ausfüllen nicht.


Das sind Anträge für finanzielle Mittel, welche der Mittelstand dringend für Investitionen und für die Stärkung des Eigenkapitals braucht (siehe Artikel im nnz-Archiv). Anträge, die es aber auch in sich haben. Um die umfangreichen Fragen in dem Antrag alle sachgemäß beantworten zu können, ist der Unternehmer gezwungen, sich mit seinem Unternehmen und mit seiner Planung sehr intensiv auseinander zu setzen. Und das ist gewollt, denn schließlich geht es um sinnvoll einzusetzendes Kapital, welches hier das Land Thüringen verleiht. Und natürlich soll ein Verlustrisiko weitestgehend minimiert werden.

Dies ist generell richtig gedacht, wird jedoch den einen oder anderen Unternehmer vor Aufgaben stellen, die viel Zeit in Anspruch nehmen und einiges an Zuarbeit erfordert. Für alle diejenigen, die sich nicht allein durch die Antragstellung „durchfragen“ möchten oder können, stehen die Servicebüros der Thüringer Aufbaubank (z.B. in Artern) oder die Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs-GmbH in Nordhausen zur Verfügung. Darüber hinaus, können von „Beuthel & Scholz“ die notwendigen fachlichen Stellungnahmen für den Antrag abgegeben werden. „Für eine schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung, haben wir eine Hotline für Sie geschalten. Unter 0172 64 19 0 60, sind Sie direkt mit mir verbunden und können weiteres besprechen. Denn je vollständiger der Antrag ausgefüllt ist und je genauer Ihr Vorhaben dargestellt ist, umso schneller erhalten Sie dieses Kapital“, so Dirk Scholz gegenüber nnz. Weitere Informationen und Verlinkungen zur Thüringer Aufbaubank finden man natürlich auch auf der Homepage der Nordhäuser Unternehmensberatung.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de