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Enteigneten der DDR droht Fristablauf

Samstag, 13. März 2004, 10:58 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Antragsfrist für die Auszahlung ‚steckengebliebener Entschädigungen’ in der ehemaligen DDR läuft am 16. Juni aus. Darauf weist CDU-Bundestagsabgeordneter Manfred Grund hin. Mehr Infos gibt es natürlich in Ihrer nnz.


Bei den ‚steckengebliebenen Entschädigungen’ handelt es sich um Entschädigungen, die nach den Enteignungsgesetzen der DDR zwar formal versprochen, aber faktisch nicht ausgezahlt worden sind. Betroffene haben erst seit kurzem einen gesetzlichen Anspruch auf diese Entschädigung. Dieser Anspruch muss angemeldet und nachgewiesen werden. Doch schon in 14 Wochen läuft die Anmeldemöglichkeit aus, informiert Manfred Grund.

Nach dem am 17. Dezember 2003 in Kraft getretenen DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz muss heute diejenige öffentlich-rechtliche Körperschaft entschädigen, der das enteignete Vermögen nach der Wende zugeordnet worden ist. Zuständig sind jedoch die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, in deren Bezirk das Grundstück oder Gebäude gelegen ist oder das enteignete Unternehmen seinen Sitz hatte.

Wegen dem drohenden Ablauf der Anmeldefrist sollten alle Betroffenen umgehend ihre Ansprüche mit den erforderlichen Nachweisen beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen anmelden, erläutert Manfred Grund abschließend.
Autor: nnz

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