Im Rausch Haus verwüstet
Dienstag, 02. April 2013, 14:15 Uhr
Nicht schlecht staunten gestern Abend Hauseigentümer in Auleben. Als sie von ihrem Osterurlaub zurückkehrten stellten sie im gesamten Haus Verwüstungen fest...
Neben einer eingeschlagenen Scheibe der Wohnzimmertür wurde auch noch die Tür zum Schlafzimmer eingetreten und das Schlafzimmer durchwühlt. Schränke waren umgestellt. Der 25-jährige Sohn war während des Urlaubes im Haus zurückgeblieben und hatte seiner Schwester telefonisch mitgeteilt, dass ein Kumpel im Drogenrausch das ganze Haus verwüstet hat.
Während der Besichtigung der Verwüstungen stellten die Polizisten im Zimmer des Sohnes eine weiße Substanz fest. Deren Test ergab, dass es sich rund 50 g Betäubungsmittel handelt. Bei dem Kumpel handelte es sich um einen 24-Jährigen, polizeibekannten Nordhäuser.
Dieser musste am frühen Montagmorgen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, weil er hilflos in Auleben umhergeirrt war. Vermutlich sind die Verwüstungen das Ergebnis eines Drogenrausches der beiden Kumpels. Auch der Sohn ist als Drogenkonsument polizeibekannt. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 500 Euro.
Autor: redNeben einer eingeschlagenen Scheibe der Wohnzimmertür wurde auch noch die Tür zum Schlafzimmer eingetreten und das Schlafzimmer durchwühlt. Schränke waren umgestellt. Der 25-jährige Sohn war während des Urlaubes im Haus zurückgeblieben und hatte seiner Schwester telefonisch mitgeteilt, dass ein Kumpel im Drogenrausch das ganze Haus verwüstet hat.
Während der Besichtigung der Verwüstungen stellten die Polizisten im Zimmer des Sohnes eine weiße Substanz fest. Deren Test ergab, dass es sich rund 50 g Betäubungsmittel handelt. Bei dem Kumpel handelte es sich um einen 24-Jährigen, polizeibekannten Nordhäuser.
Dieser musste am frühen Montagmorgen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, weil er hilflos in Auleben umhergeirrt war. Vermutlich sind die Verwüstungen das Ergebnis eines Drogenrausches der beiden Kumpels. Auch der Sohn ist als Drogenkonsument polizeibekannt. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 500 Euro.
