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Bewährungsstrafe für Eichsfelderin

Dienstag, 12. März 2013, 06:49 Uhr
Zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit hat das Amtsgericht Heiligenstadt eine 30-Jährige aus dem Eichsfeld verurteilt. Claudia Götze berichtet...


Die mehrfach Vorbestrafte hatte im Vorjahr die ec-Karte eines Bekannten und die dazugehörige Pinnnummer unterschlagen und sich über Wochen am Konto bedient. Der Schaden von 1355 entstand durch acht Bargeldabhebungen und 38 Kartenzahlungen in Spielotheken.

Der Geschädigte will es nur zufällig bemerkt haben. Sie sollte in seiner Abwesenheit nur Post vom Jobcenter öffnen. Nach Gerichtsauffassung hat es der Kontoinhaber der Frau leicht gemacht. Sie behauptete in der Beweisaufnahme, dass er ihr das Abheben von 400 Euro erlaubt habe. Er habe ihr hinterher 400 Euro erlassen, als es um die Schuldentilgung ging. Da sie aber nichts zurückzahlte, habe er die Polizei eingeschaltet.
Claudia Götze
Autor: red

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