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Aus Haftstrafe wurde bei Berufung Bewährung

Dienstag, 27. März 2001, 16:20 Uhr
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen warf dem 39 Jahre alten Angeklagten vor, zwischen November 1993 und Mai 1995 in regionalen Tageszeitungen Kreditvermittlungen angeboten zu haben. In fünf Fällen sollen entsprechende Verträge abgeschlossen worden sein. Enthalten waren darin auch Aufwandsentschädigungen für Leistungen, die er anschließend nicht erbrachte. Die fünfte Berufungskammer am Landgericht hielt zwar an der Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten fest, setzte sie aber zu vier Jahren Bewährung aus. Außerdem wurde als Bewährungsauflage eine Wiedergutmachung des entstandenen Schaden angeordnet.
Autor: nnz

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