Bei Krankmeldung Entlassung?
Freitag, 22. Februar 2013, 10:55 Uhr
Der Personaldienstleister TUJA hat nach Angaben der IG Metall seinen Beschäftigten im Wago-Werk Sondershausen in einem Brief offen mit Entlassung gedroht, für den Fall, dass sie sich krankmelden sollten. Doch die Repressalien würde lat Gewerkschaft noch weitergehen...
Darüber hinaus empfehle der Arbeitgeber den Beschäftigten als vorbeugende Maßnahmen, sich regelmäßig die Hände zu waschen und darauf zu verzichten, sich gegenseitig anzuhusten.
Das Vorgehen des Verleihers verstößt nicht nur gegen die guten Sitten, es ist schlichtweg ein Skandal. Es ist schon mehr als nur zynisch und ein hartes Indiz für mangelnde Wertschätzung gegenüber den betroffenen Menschen, ihnen zu unterstellen, dass sie mit simpelsten Hygieneregeln nicht vertraut seien, verurteilt Bernd Spitzbarth, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Nordhausen, das Vorgehen des Verleihers, der auch in Nordhausen eine Niederlassung betreibt.
Aus Sicht der IG Metall würden mit dem Schreiben des Arbeitgebers gleich mehrere Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern gebrochen. So obliege beispielsweise dem Arbeitgeber eine Führsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Diese schreibe vor, Schaden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuwenden und sogar präventiv tätig zu werden, wenn von einer Gefährdung auszugehen sei.
Prävention scheint bei TUJA jedoch mit Sanktion gleich gesetzt zu werden. Auch der Hinweis auf regelmäßiges Händewaschen ist keine Vorsorge im Sinne des Gesetzes. Bei ansteigenden Krankheitsfällen im Produktionsprozess müssen die Ursachen analysiert, aber nicht die Beschäftigten drangsaliert werden. Dies hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze zu erfolgen. Der Arbeitgeber lässt in seinem Schreiben auch erkennen, dass er das Instrument der Mitarbeitergespräche nicht zu Ursachenanalyse nutzen wird, sondern macht deutlich, dass diese als Disziplinierungsmaßnahme herangezogen werden sollen, so Spitzbarth.
Darüber hinaus, so Spitzbarth weiter, sehen wir den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Wer Beschäftigte mit dem Verlust des Arbeitsplatzes bedroht und sie somit zwingt, trotz Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigung nachzugehen, macht sich strafbar. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Drohung mit dem Argument der Kosten für die Krankheitsausfälle völlig unzulässig untersetzt wird.
Nach Angaben der IG Metall werde nunmehr das Thüringer Sozialministerium als oberste Landesbehörde für Arbeitsschutz, das Thüringer Arbeitsministerium als ebenfalls zuständige oberste Landesbehörde sowie die Bundesagentur für Arbeit als aufsichtführende Behörde für die Personalverleiher eingeschaltet und dort das Vorgehen zur Anzeige gebracht.
Wir wissen, dass die aktuell zutage getretenen Verwerfungen beim Versandhändler amazon kein Einzelfall sind. Dass jedoch bei einem flächentarifgebundenen Unternehmen die Eskalationsskala im Missbrauch der Leiharbeit derart ausgeweitet wird, zeigt einmal mehr, dass in dieser Branche die schwarzen Schafe die halbe Herde ausmachen. Wir werden jedem einzelnen Mitglied Rechtsschutz gewähren, für den Fall, dass die TUJA ihre Drohung Realität werden lässt. Darüber hinaus vertrauen wir auf die Thüringer Landesregierung und die Bundesagentur für Arbeit, dass den von uns angezeigten Verstößen nachgegangen wird und die Verantwortlichen auch zur Verantwortung gezogen werden, sagte Spitzbarth abschließend.
Autor: redDarüber hinaus empfehle der Arbeitgeber den Beschäftigten als vorbeugende Maßnahmen, sich regelmäßig die Hände zu waschen und darauf zu verzichten, sich gegenseitig anzuhusten.
Das Vorgehen des Verleihers verstößt nicht nur gegen die guten Sitten, es ist schlichtweg ein Skandal. Es ist schon mehr als nur zynisch und ein hartes Indiz für mangelnde Wertschätzung gegenüber den betroffenen Menschen, ihnen zu unterstellen, dass sie mit simpelsten Hygieneregeln nicht vertraut seien, verurteilt Bernd Spitzbarth, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Nordhausen, das Vorgehen des Verleihers, der auch in Nordhausen eine Niederlassung betreibt.
Aus Sicht der IG Metall würden mit dem Schreiben des Arbeitgebers gleich mehrere Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern gebrochen. So obliege beispielsweise dem Arbeitgeber eine Führsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Diese schreibe vor, Schaden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuwenden und sogar präventiv tätig zu werden, wenn von einer Gefährdung auszugehen sei.
Prävention scheint bei TUJA jedoch mit Sanktion gleich gesetzt zu werden. Auch der Hinweis auf regelmäßiges Händewaschen ist keine Vorsorge im Sinne des Gesetzes. Bei ansteigenden Krankheitsfällen im Produktionsprozess müssen die Ursachen analysiert, aber nicht die Beschäftigten drangsaliert werden. Dies hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze zu erfolgen. Der Arbeitgeber lässt in seinem Schreiben auch erkennen, dass er das Instrument der Mitarbeitergespräche nicht zu Ursachenanalyse nutzen wird, sondern macht deutlich, dass diese als Disziplinierungsmaßnahme herangezogen werden sollen, so Spitzbarth.
Darüber hinaus, so Spitzbarth weiter, sehen wir den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Wer Beschäftigte mit dem Verlust des Arbeitsplatzes bedroht und sie somit zwingt, trotz Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigung nachzugehen, macht sich strafbar. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Drohung mit dem Argument der Kosten für die Krankheitsausfälle völlig unzulässig untersetzt wird.
Nach Angaben der IG Metall werde nunmehr das Thüringer Sozialministerium als oberste Landesbehörde für Arbeitsschutz, das Thüringer Arbeitsministerium als ebenfalls zuständige oberste Landesbehörde sowie die Bundesagentur für Arbeit als aufsichtführende Behörde für die Personalverleiher eingeschaltet und dort das Vorgehen zur Anzeige gebracht.
Wir wissen, dass die aktuell zutage getretenen Verwerfungen beim Versandhändler amazon kein Einzelfall sind. Dass jedoch bei einem flächentarifgebundenen Unternehmen die Eskalationsskala im Missbrauch der Leiharbeit derart ausgeweitet wird, zeigt einmal mehr, dass in dieser Branche die schwarzen Schafe die halbe Herde ausmachen. Wir werden jedem einzelnen Mitglied Rechtsschutz gewähren, für den Fall, dass die TUJA ihre Drohung Realität werden lässt. Darüber hinaus vertrauen wir auf die Thüringer Landesregierung und die Bundesagentur für Arbeit, dass den von uns angezeigten Verstößen nachgegangen wird und die Verantwortlichen auch zur Verantwortung gezogen werden, sagte Spitzbarth abschließend.
