Juristische Laien gesucht
Freitag, 15. Februar 2013, 10:53 Uhr
Die Amtsperiode der Schöffen läuft am Jahresende ab. Aus diesem Grund sind gemäß Gerichtsverfassungsgesetz Schöffen für die neue Amtsperiode zu wählen. Und Sie können sich bewerben...
Es werden juristische Laien mit gesundem Menschenverstand gesucht, die bereit sind, dieses Ehrenamt vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 zu übernehmen. Bewerben kann sich jedermann zwischen 25 und 69 Jahren.
Gefragt sind Menschen mit Lebenserfahrung und Urteilsfähigkeit. Die Bewerber müssen damit rechnen, zu mindestens 12 ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr herangezogen zu werden. Neben Einzelbewerbungen können die Fraktionen des Stadtrates, Organisationen, Vereinigungen sowie freie Träger Vorschläge möglichst bis 31. März 2013 im Rathaus beim Rechtsamt, Markt 1, einreichen.
Die Bewerber werden dann in eine Vorschlagsliste aufgenommen, über diesen dann der Stadtrat der Stadt Nordhausen durch Beschluss entscheidet. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des Amtsgerichtes die erforderliche Zahl an Schöffen.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt müssen den Namen (Geburtsname, Familienname, Vorname), Geburtstag und -ort sowie die Wohnanschrift und den Beruf enthalten. Anfragen und Auskünfte können an das Rechtsamt der Stadt Nordhausen, Tel. (03631) 696–494 gerichtet werden.
Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist auf www.nordhausen.de verfügbar und wird auch im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, dem Nordhäuser Ratskurier Nr. 2/2013 am 26. Februar veröffentlicht.
Autor: nnzEs werden juristische Laien mit gesundem Menschenverstand gesucht, die bereit sind, dieses Ehrenamt vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 zu übernehmen. Bewerben kann sich jedermann zwischen 25 und 69 Jahren.
Gefragt sind Menschen mit Lebenserfahrung und Urteilsfähigkeit. Die Bewerber müssen damit rechnen, zu mindestens 12 ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr herangezogen zu werden. Neben Einzelbewerbungen können die Fraktionen des Stadtrates, Organisationen, Vereinigungen sowie freie Träger Vorschläge möglichst bis 31. März 2013 im Rathaus beim Rechtsamt, Markt 1, einreichen.
Die Bewerber werden dann in eine Vorschlagsliste aufgenommen, über diesen dann der Stadtrat der Stadt Nordhausen durch Beschluss entscheidet. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des Amtsgerichtes die erforderliche Zahl an Schöffen.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt müssen den Namen (Geburtsname, Familienname, Vorname), Geburtstag und -ort sowie die Wohnanschrift und den Beruf enthalten. Anfragen und Auskünfte können an das Rechtsamt der Stadt Nordhausen, Tel. (03631) 696–494 gerichtet werden.
Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist auf www.nordhausen.de verfügbar und wird auch im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, dem Nordhäuser Ratskurier Nr. 2/2013 am 26. Februar veröffentlicht.
