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nnz-doku: Petition

Donnerstag, 19. Februar 2004, 17:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte heute exklusiv über ein Treffen der Bündnisgrünen des Landkreises Nordhausen mit Katrin Göring-Eckhardt berichtet. Dabei übergab der Arbeitskreis Gipskarst eine Petition an Bundesumweltminister Trittin. In der doku-Reihe veröffentlicht nnz diese Petition im vollen Wortlaut.


Sehr geehrter Herr Minister Trittin,

der Arbeitskreis „Gipskarst Südharz“ möchte sich aus der Sicht des ehrenamtlichen Naturschutzes nochmals mit der Bitte um Unterstützung zum Thema FFH-Richtlinie und Umsetzung im Landkreis Nordhausen an Sie wenden.

Seit mehr als 10 Jahren richten sich die Proteste der Bevölkerung gegen neue Gipstagebaue. Diese Proteste werden inzwischen auch mitgetragen von allen Verwaltungsebenen und von allen politischen Parteien der Region. Der schwelende Konflikt der widersprüchlichen Nutzungsinteressen zwischen Rohstoffabbau (Gipsgewinnung), Naturschutz, kommunalen Planungsansprüchen und Fremdenverkehrsentwicklung führte zur Gründung des Arbeitskreises „Gipskarst Südharz“.

Seine Mitglieder aus Kommunalpolitik, Land- und Forstwirtschaft, Gastronomie und Hotelwesen, Vereinen und Verbänden und der Bürgerschaft setzen sich aktiv für den Erhalt der Südharzer Gipskarstlandschaft ein. Gleichzeitig wird das Interesse der abbauenden Unternehmen in den für die nächsten Jahrzehnte ausgewiesenen Vorranggebieten respektiert.

Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist unser Landkreis eines der naturwissenschaftlich und naturhistorisch interessantesten Gebiete Mitteldeutschlands und von internationaler Bedeutung und Bekanntheit. Bereits vor mehreren Jahrhunderten wurde er als vor allem botanisch interessantes Gebiet erkannt und gewürdigt. Die Geschichte seiner zoologischen Forschung reicht ebenfalls etwa 100 Jahre zurück. Rund 30 % der seltensten Arten des Südharzer Zeichsteingürtels konnten allein im Alten Stolberg nachgewiesen werden. Diese Gebiete stellen wegen ihrer über zweihundertjährigen Beobachtungen und Erforschungen einen hohen wissenschaftlichen und landeskulturellen Wert von länderübergreifendem Interesse dar.

Obwohl mit der Ausweisung der Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung/Rohstoffsicherung für Gips/Anhydrit im Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen den abbauinteressierten Firmen Rohstoffressourcen für 20 – 90 Jahre gesichert wurden, streben diese nach weiteren Abbauflächen. Die Thüringer Landesregierung gibt diesen Ansprüchen bereitwillig nach, was sich sowohl in der FFH- Gebietsmeldung des Landes Thüringen 1999 und in der vorgesehenen Nachmeldung (Vertragsverletzungsverfahren) widerspiegelt. Die Flächen der FFH-Gebiete verkleinerten sich erheblich gegenüber der Meldung von 1994.

Bei der Meldung des Landes Thüringen zur Ausweisung der FFH-Gebiete wurden neben den mit Rahmenbetriebsplan bestätigten Abbauflächen auch wesentliche Teile der bergbaulichen Interessengebiete ausgenommen, für die noch keine bestätigten Gewinnungsrechte vorhanden sind, obwohl es sich hierbei um prioritäre Lebensräume handelt. Hier liegt offensichtlich eine Berücksichtigung einseitig wirtschaftlicher Interessen vor, die nach FFH-Richtlinie unzulässig ist.

Aus Gesprächen mit Vertretern der Thüringer Staatskanzlei und aus uns vorliegenden Schreiben geht hervor, dass das Land Thüringen Angst vor finanziellen Folgen für den Freistaat Thüringen, die sich aus Entschädigungsansprüchen ergeben können, hat und diese bei der Gewichtung der Abbauinteressen berücksichtigt. Bereits 1991 teilte der damalige Thüringer Umweltminister Sieckmann in einem Schreiben an die Treuhandgesellschaft mit, dass „vereinbart wurde, dass die Gipsgewinnung innerhalb dieses künftigen Naturschutzgebietes mit entsprechenden Auflagen erfolgen kann“.

Nach unseren Kenntnissen wird damit nicht nur der Erhalt der in Europa einmaligen Gipskarstlandschaft gefährdet, sondern auch jegliche Chancen für einen Strukturwandel eines auf begrenzte Ressourcen angewiesenen Industriezweiges zunichte gemacht. Die nicht erfolgte Berücksichtigung der potentiellen Abbauflächen bei der FFH-Gebietsmeldung des Landes Thüringen hat auch zur Folge, dass die nach FFH-Richtlinie notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Ausnahmefällen von den zuständigen Behörden eingeleitet wird.

Dieses betrifft u.a. die Gebiete:
- Rüdigsdorfer Schweiz – Winkelberg
- Himmelsberg/Woffleben
- Günzdorf/Harzfelder Holz

Für den Landkreis Nordhausen ist die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) für die Entwicklung richtungsweisend und von großer Bedeutung. Die zukünftige Entwicklung des Landkreises Nordhausen als Wirtschaftsstandort umfasst auch den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Sicherung sowohl gewerblicher Standorte als auch vorhandener Freiraumpotentiale hat zum Ziel, im Landkreis das Arbeiten, Wohnen und die Erholung zu vereinen und damit unsere Region für alle Lebensbereiche attraktiv zu gestalten.

Der Gipskarst im Südharz ist seit mehr als 100 Jahren ein beliebtes und bedeutendes Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebiet. Gerade in der einmaligen Naturausstattung dieses Landschaftsraumes liegen die Voraussetzungen für die weitere touristische Entwicklung. Der Erhalt des Südharzer Gipskarstes ist somit eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung und Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze in einer von hoher Arbeitslosigkeit gezeichneten Region.

Aus diesem Grund besitzen die von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft gemeinsam gekennzeichneten FFH-Gebiete eine große Bedeutung. In diesen Naturräumen wurden in den letzten Jahren mehr als 70 geschützte und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen. Sie sind im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landes Thüringen erfasst und für eine Schutzgebietsausweisung vorgesehen.

Mit dieser Petition will der Arbeitskreis die berechtigten Sorgen und Ängste der im Südharz lebenden Bevölkerung um die Zerstörung ihrer schützenswerten Heimat und die Verschlechterung ihrer Lebensqualität und die damit verbundene Forderung nach langfristig gesichertem Erhalt dieser Landschaft durch entsprechende Schutzgebietsausweisungen zum Ausdruck bringen.

Wir bitten Sie deshalb, die Thüringer Landesregierung aufzufordern, die Meldung der FFH-Gebietsvorschläge gemäß FFH-Richtlinie sowie der spezifischen Festlegungen des EU-Beschlusses zur kontinentalen Tagung (EU-Protokoll vom Nov. 2002) zu vollziehen und den Gipskarstgürtel entsprechend der Gebietskulisse 1994 auszuweisen, da nur diese die naturschutzfachlichen Kriterien erfüllen.
Gabriela Sennecke, Vorsitzende des Arbeitskreises „Gipskarst Südharz“
Autor: nnz

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