Prozess ohne Erfolg
Samstag, 09. Februar 2013, 20:09 Uhr
Seit Ende der 90iger Jahre klagt die Gemeinde Niedersachswerfen gegen das Thüringer Landesbergamt und damit gegen den Gipsabbau in Woffleben und Appenrode. Als Rechtsnachfolger muss sich Bürgermeister Stephan Klante der Gemeinde Harztor mit dem Verfahren auseinandersetzten. Die nnz hat einmal nachgefragt…
Das Klageverfahren hat uns bereits rund 50.000 Euro gekostet, sagt Stephan Klante im Gespräch. Ein Ende ist nicht in Sicht. Im Moment ruht das Verfahren am Verwaltungsgericht in Weimar in Hinblick auf Vergleichsverhandlungen, denn am Mittwoch sind Vertreter der Gipsindustrie aus Ellrich und Walkenried zur Sitzung des Gemeinderates eingeladen. "Wir wollen uns anhören, welche Planungen und Ziele im Abbaugebiet Himmelsberg und Rüsselsee verfolgt werden und damit Gesprächsbereitschaft signalisieren", erklärt Klante gegenüber der nnz.
Die Gemeinde hatte für die Gipsabbaugebiete einen rechtswirksamen Bebauungsplan aufgestellt, die Unternehmen sicherten sich die Bergbaurechte und begannen mit dem Abbau. Welche Interessen überwiegen, sollte das Verwaltungsgericht klären. Eine Gemeinde darf nicht einen Flächennutzungsplan als Mittel nutzen, um durch planerische Steuerung den Gipsabbau zu verhindern, entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Weimar bereits 2008. Daran dürfte sich auch fünf Jahre später nichts ändern. Doch kann sich eine Bergbaubehörde über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinwegsetzen?
"Das Ergebnis des Rechtsstreites wäre ein Präzedenzfall für viele Gemeinden, doch woher sollen wir das Geld nehmen. Die Kosten trägt die Gemeinde allein, denn der Versuch eine Klagegemeinschaft mit den umliegenden Ortschaften zu bilden, ist gescheitert", berichtet Stephan Klante im Gespräch mit nnz-online. Für ihn stellt sich die Frage, was man erreichen möchte, denn der Gipsabbau ist fast beendet. Der Gemeinde Harztor könnte das Recht zugesprochen werden, mehr nicht.
Am Mittwoch können sich die Gemeinderatsmitglieder und Ortschaftsbürgermeister informieren. Ein Beschluss, wie weiter mit der Klage gegen das Thüringer Landesbergamt verfahren werden soll, ist für den 17. April geplant.
Sandra Witzel
Autor: redDas Klageverfahren hat uns bereits rund 50.000 Euro gekostet, sagt Stephan Klante im Gespräch. Ein Ende ist nicht in Sicht. Im Moment ruht das Verfahren am Verwaltungsgericht in Weimar in Hinblick auf Vergleichsverhandlungen, denn am Mittwoch sind Vertreter der Gipsindustrie aus Ellrich und Walkenried zur Sitzung des Gemeinderates eingeladen. "Wir wollen uns anhören, welche Planungen und Ziele im Abbaugebiet Himmelsberg und Rüsselsee verfolgt werden und damit Gesprächsbereitschaft signalisieren", erklärt Klante gegenüber der nnz.
Die Gemeinde hatte für die Gipsabbaugebiete einen rechtswirksamen Bebauungsplan aufgestellt, die Unternehmen sicherten sich die Bergbaurechte und begannen mit dem Abbau. Welche Interessen überwiegen, sollte das Verwaltungsgericht klären. Eine Gemeinde darf nicht einen Flächennutzungsplan als Mittel nutzen, um durch planerische Steuerung den Gipsabbau zu verhindern, entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Weimar bereits 2008. Daran dürfte sich auch fünf Jahre später nichts ändern. Doch kann sich eine Bergbaubehörde über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinwegsetzen?
"Das Ergebnis des Rechtsstreites wäre ein Präzedenzfall für viele Gemeinden, doch woher sollen wir das Geld nehmen. Die Kosten trägt die Gemeinde allein, denn der Versuch eine Klagegemeinschaft mit den umliegenden Ortschaften zu bilden, ist gescheitert", berichtet Stephan Klante im Gespräch mit nnz-online. Für ihn stellt sich die Frage, was man erreichen möchte, denn der Gipsabbau ist fast beendet. Der Gemeinde Harztor könnte das Recht zugesprochen werden, mehr nicht.
Am Mittwoch können sich die Gemeinderatsmitglieder und Ortschaftsbürgermeister informieren. Ein Beschluss, wie weiter mit der Klage gegen das Thüringer Landesbergamt verfahren werden soll, ist für den 17. April geplant.
Sandra Witzel
