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Neue Standards für Personaldokumente

Sonntag, 15. Februar 2004, 16:13 Uhr
Nordhausen (nnz). Mit Beginn des Jahres 2004 gelten neue standardisierte Richtlinien für deutsche und europäische Personaldokumente. Das teilt die Stadtverwaltung von Sondershausen mit. Welche Änderungen nun in Kraft getreten sind, das erfahren Sie mit dem Klick.


Die Änderungen betreffen Reisepässe und Personalausweise, die nach dem Stichtag (2. Januar 2004) ausgestellt werden.
1. EU-Mindeststandards
Um die Forderung der Europäischen Union nach der Berücksichtigung der EU-Mindestsicherheitsstandards zu erfüllen, werden in die Paßbuchinnenseiten des EU-Reisepasses folgende Sicherheitsmerkmale aufgenommen:
- Das Papier der Paßbuchinnenseiten enthält zukünftig so genannte „Melierfasern“.
- Die Seiten enthalten einen Irisverlauf (Farbverlauf) von Grün nach Blau.
- Unter UV-Licht ist ein fluoreszierender Aufdruck sichtbar.
- Einzelne Linien innerhalb des Textes bestehen aus einer Mikroschrift, welche unter der Lupe lesbar ist.
2. Seriennummer mit neun Stellen
Um der Empfehlung der ICAO (International Civil Aviation Organization), die Seriennummer auf den Dokumenten mit neun Stellen anzugeben, nachzukommen, wird die Seriennummer auf Personalausweisen und Reisepässen anstelle mit bisher zehn Stellen zukünftig ohne Prüfziffer und damit neunstellig angegeben. Folgende Änderungen sind hiermit verbunden:
- Änderung der Seriennummer von zehn auf neun Stellen im Reisepaß:
- im Feld Paß-Nr. auf der Vorderseite der Reisepaßkarte
- auf der Rückseite der Reisepaßkarte
- auf den Inhaltsseiten des Reisepasses (Laserperforation)
- Änderung der Seriennummer von zehn auf neun Stellen im Personalausweis:
- Auf der Vorderseite der Personalausweiskarte.
Um Verunsicherung zu vermeiden, weist die Einwohnermeldebehörde der Stadt Sondershausen alle Personalausweis- und Reisepaßinhaber, aber auch offizielle Stellen, die zur Geschäftsabwicklung Personaldokumente verlangen, auf die Änderungen hin.
Autor: nnz

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