Vom Teppichhändler zum Recycler
Dienstag, 10. Februar 2004, 09:12 Uhr
Niedergebra/Mühlhausen (nnz). Viel wurde in den 90er Jahren über die Recycling-Firma eines Herrn Zaheer R. in Niedergebra geschrieben. Ab morgen muß sich der agile Geschäftsmann aus Pakistan vor den Schranken des Landgerichts in Mühlhausen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen legt dem 50jährigen R. Anklage wegen Subventionsbetrug am Landgericht in Mühlhausen erhoben. Die Anklage selbst war im Frühjahr vergangenen Jahres erhoben worden. Dem Unternehmer aus dem Main-Taunus-Kreis wird vorgeworfen, von 1995 bis 1997 Investitionszulagen und Investitionszuschüsse in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zu Unrecht beantragt und erhalten zu haben. R. war von März 1994 bis Dezember 1997 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Recyclingfirma in Niedergebra.
Er soll in den Investitionszulageanträgen der Jahre 1994 bis 1996 falsche Angaben gemacht haben, so dass ihm Zulagen in Höhe von 266.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt wurden. Weiterhin soll er von der Thüringer Aufbaubank Zuschüsse in Höhe von rund zwei Millionen Euro erhalten haben. Entgegen der Darstellung des Angeklagten in den Anträgen soll es zu keinen förderfähigen Investitionen gekommen sein.
Der Angeklagte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht einschlägig vorbestraft. Der in Pakistan geborene Geschäftsmann habe unter anderem Wirtschaftswissenschaft studiert und sich seit 1979 als selbständiger Kaufmann mit dem Im und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere mit Textilien und Orientteppichen beschäftigt. Seit 1986 handelt er auch mit Abfällen. Zu den Vorwürfen hat sich R. bislang nicht geäußert. Er hat bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen.
Autor: nnzDie Staatsanwaltschaft Mühlhausen legt dem 50jährigen R. Anklage wegen Subventionsbetrug am Landgericht in Mühlhausen erhoben. Die Anklage selbst war im Frühjahr vergangenen Jahres erhoben worden. Dem Unternehmer aus dem Main-Taunus-Kreis wird vorgeworfen, von 1995 bis 1997 Investitionszulagen und Investitionszuschüsse in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zu Unrecht beantragt und erhalten zu haben. R. war von März 1994 bis Dezember 1997 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Recyclingfirma in Niedergebra.
Er soll in den Investitionszulageanträgen der Jahre 1994 bis 1996 falsche Angaben gemacht haben, so dass ihm Zulagen in Höhe von 266.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt wurden. Weiterhin soll er von der Thüringer Aufbaubank Zuschüsse in Höhe von rund zwei Millionen Euro erhalten haben. Entgegen der Darstellung des Angeklagten in den Anträgen soll es zu keinen förderfähigen Investitionen gekommen sein.
Der Angeklagte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht einschlägig vorbestraft. Der in Pakistan geborene Geschäftsmann habe unter anderem Wirtschaftswissenschaft studiert und sich seit 1979 als selbständiger Kaufmann mit dem Im und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere mit Textilien und Orientteppichen beschäftigt. Seit 1986 handelt er auch mit Abfällen. Zu den Vorwürfen hat sich R. bislang nicht geäußert. Er hat bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen.
