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Mehr trotz weniger

Montag, 26. November 2012, 16:00 Uhr
Bei den sozialen Leistungen, für die der Landkreis Nordhausen per Gesetz aufkommen muss, ist immer wieder das selbe Spiel zu beobachten. Es kommt am Ende (eines Jahres) teurer, als zu Beginn gedacht und geplant. So auch bei den Kosten der Unterkunft für Harzt-IV-Empfänger...


Im Haushaltsjahr 2010 musste der Landkreis für die Kosten der Unterkunft 16,5 Millionen Euro aufbringen. Der Durchschnittssatz je Bedarfsgemeinschaft lag damit bei 228 Euro. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften lag bei durchschnittlich 5.922. Im Jahr 2011 belief sich das Jahresergebnis der Kosten der Unterkunft auf rund 16,1 Millionen Euro. Je Bedarfsgemeinschaft lag der Durchschnittssatz bei 237 Euro. Der Jahresdurchschnitt der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften betrug 5.612.

Bei der Haushaltsplanung 2012 wurde von durchschnittlich 5.400 Bedarfsgemeinschaften und einem Durchschnittssatz von 237 Euro ausgegangen. Bei der Multiplikation mit 12 Monaten ergäbe das eine Wert von fast 15,4 Millionen Euro. Daraufhin wurde im Haushaltsplan 2012 mit genau diesem Ansatz geplant. Der Durchschnitt der Bedarfsgemeinschaften lag per September 2012 bei 5.398, was fast genau der Planungsgröße entsprach. Was die Planer im Landratsamt nicht geplant hatten, das war die Entwicklung der Heizkosten.

Und so lag der Durchschnittssatz lag um sieben Euro höher, bei 244 Euro je Bedarfsgemeinschaft. Dieser wiederholte Anstieg führt voraussichtlich zu Mehrausgaben von rund 400.000 Euro. Die Refinanzierung des Bundes steigt zwar auch, jedoch verbleibt für den Landkreis ein deutlicher Eigenanteil. Gründe für den Anstieg sind erneute Preissteigerungen im Energiesektor sowie die Einführung von Hausmeisterdienstleistungen durch die großen Vermieter WBG und SWG, die mit 10 Euro je Monat und Bedarfsgemeinschaft zu Buche schlagen.

Ferner ist festzustellen, dass Bedarfsgemeinschaften mit Kindern länger als kinderlose Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug bleiben. Dementsprechend entwickelt sich das Verhältnis zwischen größeren und kleineren Wohnungen nicht proportional. Zu Lasten der Kosten der Unterkunft wirkt sich weiterhin die Steigerung der Regelleistung auf Grund der horizontalen Berechnungsmethodik aus, wobei das Einkommen zunächst mit der Regelleistung und erst im Nachgang mit den Kosten der Unterkunft aufgerechnet wird.

Die Vorlage wurde mehrheitlich vom Kreisausschuss beschlossen.
Autor: nnz

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