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Städte- u. Gemeindebund tagte

Donnerstag, 22. November 2012, 13:39 Uhr
Die Kommunalfinanzen waren gestern Abend das Kernthema der Mitgliederversammlung des Kreisverband Nordhausen im Gemeinde- und Städtebund Thüringen.

Am 21.11.2012 fand im Bürgersaal der Stadt Nordhausen die 2. Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Nordhausen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen in diesem Jahr statt. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Kreisverbandsvorsitzenden Matthias Ehrhold (pl) wurde zunächst auf Grund der Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Erweiterung des Kreisvorstandes um den Sitz eines ehrenamtlichen Bürgermeisters die Bürgermeisterin der Gemeinde Niedergebra, Frau Burgunde Krumm, in den Kreisvorstand gewählt.

Auch der Haushaltsplan des Kreisverbandes für das Jahr 2013, der in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.000 € ausgeglichen ist, wurde unspektakulär einstimmig beschlossen.

Ab Tagesordnungspunkt 5 ging es dann so zu sagen in die heiße Phase dieser Mitgliederversammlung. Thema war einerseits die Neugliederung des kommunalen Finanzausgleichs und deren Auswirkungen auf die Kommunen seitens des Landes Thüringen, als auch die wieder beabsichtigte Erhöhung der Umlagesätze der Kreisumlage.
Unverständnis und Empörung regte sich in den Reihen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darüber, dass von den diesjährigen Steuermehreinnahmen des Landes in Höhe von ca. 200 Mio. € nach einer ersten Aussage seitens der Landesregierung nicht ein Euro in die Städte und Gemeinden fließen soll. In diesem Zusammenhang berichtete der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen Herr Dr. Zeh (CDU), dass die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag Verhandlungen zu einer Nachbesserung des kommunalen Finanzausgleiches 2013/2014 angekündigt hat. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Eine eindeutige Aufforderung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Nordhausen ging jedoch in Richtung Kreistagsmitglieder dahingehend, dass der vorliegende Haushaltsentwurf am 11.12.2012 mit den neuen Umlage-sätzen für Kreisumlage (38,55 %) und Schulumlage (13,78 %) so nicht beschlossen werden darf.

Die Kommunen des Landkreises haben bereits durch Ihre verminderte Steuerkraft Einnahmeausfälle zu verkraften. Sie sind aus diesem Grund überhaupt nicht in der Lage die daraus resultierenden Mindereinahmen in der Kreis- und Schulumlage durch Erhöhung der Umlagesätze zu schultern. Selbst ein Festhalten an den Umlagesätzen des Vorjahres stellt die Kommunen vor schier unlösbare finanzielle Probleme.

Eine Beschlussfassung bedeutet den Todesstoß für die Kommunen des Landkreises, denn die Durchschnittsbelastung von dann 51,91 % heißt, von jeden eingenommenen Euro der Kommunen wird mehr als die Hälfte an den Landkreis abgeführt. So ist für dringend notwendige kommunale Pflichtaufgaben kein Spielraum mehr gegeben. Eine Entwicklung, der es Einhalt zu gebieten gilt. Übrigens, wäre diese Durchschnittsbelastung dann auch in Thüringen einmalig und bisher noch nicht da gewesen.

MATTHIAS EHRHOLD
Autor: nnz

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