Grundstück wechseln
Mittwoch, 21. November 2012, 16:57 Uhr
Der Wechsel eines Grundstück kann schon eine nervige Angelegenheit sein. Vor allem, wenn man mit viel Bürokratie zu tun hat. Muss nicht sein, sagen die Verantwortlichen des Nordhäuser Stadtentwässerungsbetriebes...
Wer beabsichtigt, ein Grundstück in der Stadt Nordhausen oder in der Gemeinde Hohenstein zu veräußern oder zu erwerben, sollte nicht vergessen, auch den Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen über diesen Eigentumswechsel zeitnah zu informieren, teilte Dorit Steinecke, Sachgebietsleiterin Beiträge und Gebühren beim Stadtentwässerungsbetrieb, mit.
Insbesondere der Zeitpunkt des Eigentumswechsels, der Stand des Wasserzählers zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels sowie die neue Anschrift des Käufers und Verkäufers sollte dem Stadtentwässerungsbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Nur so kann eine ordnungsgemäße Abrechnung der Abwassergebühren gewährleistet werden.
Der bisherige Eigentümer erhält eine zeitnahe Endabrechnung unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge. Sollte sich ein Guthaben ergeben und keine Lastschriftermächtigung vorliegen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung der aktuellen Bankverbindung, so Steinecke weiter. Natürlich ergeben sich auch für den neuen Eigentümer Pflichten. So muss er zum Beispiel Abschlagszahlungen leisten. Nach der Mitteilung des Eigentumswechsels erhält der neue Eigentümer einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr.
Wir empfehlen den Grundstückskäufern, sich vor Abschluss des Kaufvertrages bei uns über den grundstücksbezogenen Herstellungsbeitrag zu informieren. Beiträge werden einmalig für jedes anschließbare bzw. angeschlossene Grundstück erhoben und ruhen kraft Gesetzes als öffentliche Last auf dem Grundstück. Diese ist nicht im Grundbuch ersichtlich und erlischt nicht, solange die persönliche Schuld besteht. Die Geltendmachung des Anspruches gegenüber dem neuen Eigentümer erfolgt mittels eines Duldungsbescheides. Die öffentliche Last erlischt mit Zahlung der Forderung, teilte Steinecke mit.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Kunden unter 03631 639-340 oder -351.
Autor: nnzWer beabsichtigt, ein Grundstück in der Stadt Nordhausen oder in der Gemeinde Hohenstein zu veräußern oder zu erwerben, sollte nicht vergessen, auch den Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen über diesen Eigentumswechsel zeitnah zu informieren, teilte Dorit Steinecke, Sachgebietsleiterin Beiträge und Gebühren beim Stadtentwässerungsbetrieb, mit.
Insbesondere der Zeitpunkt des Eigentumswechsels, der Stand des Wasserzählers zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels sowie die neue Anschrift des Käufers und Verkäufers sollte dem Stadtentwässerungsbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Nur so kann eine ordnungsgemäße Abrechnung der Abwassergebühren gewährleistet werden.
Der bisherige Eigentümer erhält eine zeitnahe Endabrechnung unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge. Sollte sich ein Guthaben ergeben und keine Lastschriftermächtigung vorliegen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung der aktuellen Bankverbindung, so Steinecke weiter. Natürlich ergeben sich auch für den neuen Eigentümer Pflichten. So muss er zum Beispiel Abschlagszahlungen leisten. Nach der Mitteilung des Eigentumswechsels erhält der neue Eigentümer einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr.
Wir empfehlen den Grundstückskäufern, sich vor Abschluss des Kaufvertrages bei uns über den grundstücksbezogenen Herstellungsbeitrag zu informieren. Beiträge werden einmalig für jedes anschließbare bzw. angeschlossene Grundstück erhoben und ruhen kraft Gesetzes als öffentliche Last auf dem Grundstück. Diese ist nicht im Grundbuch ersichtlich und erlischt nicht, solange die persönliche Schuld besteht. Die Geltendmachung des Anspruches gegenüber dem neuen Eigentümer erfolgt mittels eines Duldungsbescheides. Die öffentliche Last erlischt mit Zahlung der Forderung, teilte Steinecke mit.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Kunden unter 03631 639-340 oder -351.
