Zeit für Schnäppchenjäger
Mittwoch, 21. Januar 2004, 12:36 Uhr
Nordhausen (nnz). Am kommenden Montag geht es wieder los. Mit Geschäftsbeginn startet die Jagd nach den Schnäppchen. Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, dann kann zum WSV ein letztes Mal gejagd werden. In der Südharz-Galerie schon ab 8 Uhr.
Der diesjährige Winterschlussverkauf dauert 12 Werktage und endet am Samstag, den 7. Februar 2004. Der Handel hat mit Blick auf den schleppenden Verkauf von Wintertextilien bereits Preisnachlässe bis zu 70 Prozent angekündigt, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. "Auch nach Abschaffung des Rabattgesetzes ist der saisonale Schlussverkauf ein wichtiges Marketinginstrument für den Einzelhandel und hat durchaus seine Berechtigung, erklärt Grusser. Der Winterschlussverkauf in der bisherigen Form sei allerdings ein Auslaufmodell. Gegenwärtig werde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liberalisiert.
Obwohl auch künftig Sommer- und Winterschlussverkäufe möglich sind, sei die Aufhebung der bisher gültigen Einschränkungen vorgesehen. So solle es keine gesetzliche Vorgabe mehr für Beginn und Ende der Sonderverkäufe und keine Beschränkungen mehr auf bestimmte Warengruppen geben. Es bleibt damit die freie unternehmerische Entscheidung des Händlers, ob und wann er derartige Sonderverkäufe durchführt, kommentiert der Hauptgeschäftsführer die geplanten Veränderungen.
Gesenkt werden dürfen Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel. Auch hier gilt: Mängel an Waren muss der Verbraucher nicht akzeptieren, denn Kundenrechte gelten auch beim Schlussverkauf. Bei defekter Ware, die nicht als solche gekennzeichnet ist, hat der Käufer generell das Recht auf Umtausch, Preisminderung oder Geldrückgabe.
Autor: nnzDer diesjährige Winterschlussverkauf dauert 12 Werktage und endet am Samstag, den 7. Februar 2004. Der Handel hat mit Blick auf den schleppenden Verkauf von Wintertextilien bereits Preisnachlässe bis zu 70 Prozent angekündigt, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. "Auch nach Abschaffung des Rabattgesetzes ist der saisonale Schlussverkauf ein wichtiges Marketinginstrument für den Einzelhandel und hat durchaus seine Berechtigung, erklärt Grusser. Der Winterschlussverkauf in der bisherigen Form sei allerdings ein Auslaufmodell. Gegenwärtig werde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liberalisiert.
Obwohl auch künftig Sommer- und Winterschlussverkäufe möglich sind, sei die Aufhebung der bisher gültigen Einschränkungen vorgesehen. So solle es keine gesetzliche Vorgabe mehr für Beginn und Ende der Sonderverkäufe und keine Beschränkungen mehr auf bestimmte Warengruppen geben. Es bleibt damit die freie unternehmerische Entscheidung des Händlers, ob und wann er derartige Sonderverkäufe durchführt, kommentiert der Hauptgeschäftsführer die geplanten Veränderungen.
Gesenkt werden dürfen Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel. Auch hier gilt: Mängel an Waren muss der Verbraucher nicht akzeptieren, denn Kundenrechte gelten auch beim Schlussverkauf. Bei defekter Ware, die nicht als solche gekennzeichnet ist, hat der Käufer generell das Recht auf Umtausch, Preisminderung oder Geldrückgabe.
