Bekannter Versender
Freitag, 16. November 2012, 11:55 Uhr
Bundesweit als eines der ersten Unternehmen erfüllt die Maximator GmbH aus Nordhausen alle behördlichen Sicherheitsauflagen für den internationalen Luftfrachtversand. Hintergründe und Fakten dazu mit dem bekannten Klick...
Maximator GmbH als bekannter Versender validiert – Versandmitarbeiter Mario Eschenbach (li.) und Olaf Göllnitz, Teamleiter Versand, sind stolz auf die Umsetzung der neuen Auflagen.
Das Luftfahrtsystem ist einer der neuralgischen Punkte der globalisierten Welt. Effektiver Schutz vor terroristischen Angriffen hat im internationalen Frachtwesen folglich oberste Priorität. Nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 wurde die Klassifizierung als bekannter Versender eingeführt, um international tätigen Unternehmen die Abwicklung ihres Tagesgeschäftes zu erleichtern.
Am 25. März 2013 tritt eine Neuregelung dieser Klassifizierung in Kraft. Gemäß den neuen Bestimmungen wird eine behördliche Anerkennung als bekannter Versender erforderlich. Sämtliche Unternehmen, die bis zu diesem Stichtag keine Validierung vorweisen können, verlieren ihren Status als bekannter Versender. Die negativen Auswirkungen eines solchen Statusverlustes auf Transportkosten und Termintreue sind erheblich. Um dies zu vermeiden, durchlief Maximator als eines der bundesweit ersten Unternehmen erfolgreich den neuen Validierungsprozess.
Laut der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main sind von der umfangreichen Überarbeitung der EU-Luftsicherheitsverordnung (VO (EG) Nr. 300/2008) deutschlandweit etwa 55.000 Unternehmen betroffen. Die Anforderungen zur Gewährleistung einer sicheren Lieferkette wurden erheblich verschärft. Wie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes nachgelesen werden kann, gibt es für produzierende Unternehmen ab dem 25. März grundsätzlich nur noch zwei Möglichkeiten zum Warenversand per Luftpost: Sogenannte unsichere Ware muss seitens reglementierter Beauftragter oder des Luftfahrtsunternehmens sicher gemacht werden.
Dies erfordert ein aufwändiges Prozedere, das einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet und in vollem Umfang in Rechnung gestellt wird. Unternehmen, die eine behördliche Zulassung als bekannter Versender haben können künftig sichere Luftfracht versenden ohne bei jeder einzelnen Sendung das genannte Kontrollverfahren zu durchlaufen. Der bekannte Versender übernimmt dabei selbst die Gewährleistung hinreichender Sicherheitsmaßnahmen.
Maximator räumte der Zertifizierung als bekannter Versender von Beginn an oberste Priorität ein. Sascha Schiele, Kaufmännischer Leiter der Maximator GmbH, dazu: Die Fähigkeit, unseren Kunden Produkte und Ersatzteile auf schnellstem Wege zur Verfügung zu stellen, ist für uns als exportorientiertes Unternehmen sehr wichtig. Daher haben wir uns frühzeitig dazu entschieden, das aufwendige Zulassungsverfahren und die damit verbundenen Auflagen zum bekannten Versender durchzuführen. Was während der Validierungsphase einen nicht unbedeutenden Kostenfaktor und Zeitaufwand bedeutete, erweist sich im Nachhinein als klarer Wettbewerbsvorteil.
Nicht ohne Stolz blicken die Entscheidungsträger heute auf die konsequente Umsetzung der neuen Auflagen zurück. Unter anderem mussten diverse bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, wie ein Zaun zum Schutz des sensiblen Versandbereichs. Alle 40 Mitarbeiter, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, wurden sicherheitsgeschult. Darüber hinaus wurden zwei Mitarbeiter als implementierte Sicherheitsbeauftragte für Luftfracht geschult und geprüft. Erst nach der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgte die Validierung als bekannter Versender. Somit ist auch in Zukunft sichergestellt, dass der weltweit agierende Kundenstamm von Maximator kostengünstig und termingerecht mit Hochdruckkomponenten und Ersatzteilen versorgt wird.
Die konsequente und schnelle Umsetzung der veränderten Gesetzeslage ist im Einklang mit der allgemeinen Firmenphilosophie der Maximator GmbH. Das Unternehmen, das unter anderem maßgeblich in Forschung und Entwicklung im Bereich der Wasserstofftechnologie investiert, bleibt auch im Bereich der Logistik auf Kurs in Richtung Zukunftssicherheit und Nachhaltigkeit.
Autor: nnzMaximator GmbH als bekannter Versender validiert – Versandmitarbeiter Mario Eschenbach (li.) und Olaf Göllnitz, Teamleiter Versand, sind stolz auf die Umsetzung der neuen Auflagen.
Das Luftfahrtsystem ist einer der neuralgischen Punkte der globalisierten Welt. Effektiver Schutz vor terroristischen Angriffen hat im internationalen Frachtwesen folglich oberste Priorität. Nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 wurde die Klassifizierung als bekannter Versender eingeführt, um international tätigen Unternehmen die Abwicklung ihres Tagesgeschäftes zu erleichtern.
Am 25. März 2013 tritt eine Neuregelung dieser Klassifizierung in Kraft. Gemäß den neuen Bestimmungen wird eine behördliche Anerkennung als bekannter Versender erforderlich. Sämtliche Unternehmen, die bis zu diesem Stichtag keine Validierung vorweisen können, verlieren ihren Status als bekannter Versender. Die negativen Auswirkungen eines solchen Statusverlustes auf Transportkosten und Termintreue sind erheblich. Um dies zu vermeiden, durchlief Maximator als eines der bundesweit ersten Unternehmen erfolgreich den neuen Validierungsprozess.
Laut der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main sind von der umfangreichen Überarbeitung der EU-Luftsicherheitsverordnung (VO (EG) Nr. 300/2008) deutschlandweit etwa 55.000 Unternehmen betroffen. Die Anforderungen zur Gewährleistung einer sicheren Lieferkette wurden erheblich verschärft. Wie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes nachgelesen werden kann, gibt es für produzierende Unternehmen ab dem 25. März grundsätzlich nur noch zwei Möglichkeiten zum Warenversand per Luftpost: Sogenannte unsichere Ware muss seitens reglementierter Beauftragter oder des Luftfahrtsunternehmens sicher gemacht werden.
Dies erfordert ein aufwändiges Prozedere, das einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet und in vollem Umfang in Rechnung gestellt wird. Unternehmen, die eine behördliche Zulassung als bekannter Versender haben können künftig sichere Luftfracht versenden ohne bei jeder einzelnen Sendung das genannte Kontrollverfahren zu durchlaufen. Der bekannte Versender übernimmt dabei selbst die Gewährleistung hinreichender Sicherheitsmaßnahmen.
Maximator räumte der Zertifizierung als bekannter Versender von Beginn an oberste Priorität ein. Sascha Schiele, Kaufmännischer Leiter der Maximator GmbH, dazu: Die Fähigkeit, unseren Kunden Produkte und Ersatzteile auf schnellstem Wege zur Verfügung zu stellen, ist für uns als exportorientiertes Unternehmen sehr wichtig. Daher haben wir uns frühzeitig dazu entschieden, das aufwendige Zulassungsverfahren und die damit verbundenen Auflagen zum bekannten Versender durchzuführen. Was während der Validierungsphase einen nicht unbedeutenden Kostenfaktor und Zeitaufwand bedeutete, erweist sich im Nachhinein als klarer Wettbewerbsvorteil.
Nicht ohne Stolz blicken die Entscheidungsträger heute auf die konsequente Umsetzung der neuen Auflagen zurück. Unter anderem mussten diverse bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, wie ein Zaun zum Schutz des sensiblen Versandbereichs. Alle 40 Mitarbeiter, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, wurden sicherheitsgeschult. Darüber hinaus wurden zwei Mitarbeiter als implementierte Sicherheitsbeauftragte für Luftfracht geschult und geprüft. Erst nach der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgte die Validierung als bekannter Versender. Somit ist auch in Zukunft sichergestellt, dass der weltweit agierende Kundenstamm von Maximator kostengünstig und termingerecht mit Hochdruckkomponenten und Ersatzteilen versorgt wird.
Die konsequente und schnelle Umsetzung der veränderten Gesetzeslage ist im Einklang mit der allgemeinen Firmenphilosophie der Maximator GmbH. Das Unternehmen, das unter anderem maßgeblich in Forschung und Entwicklung im Bereich der Wasserstofftechnologie investiert, bleibt auch im Bereich der Logistik auf Kurs in Richtung Zukunftssicherheit und Nachhaltigkeit.

