nnz-doku: Nur der Tropfen auf...
Dienstag, 13. Januar 2004, 12:54 Uhr
Nordhausen (nnz). Immer wieder brechen Menschen unter ihren Schulden zusammen. Das sieht und hört man immer öfter im Radio oder Fernsehen. Scheinbar weit weg. Doch nur scheinbar. Die nnz veröffentlicht in der doku-Reihe die Jahresbilanz der AWO-Schuldnerberatung.
Durch die Veränderung der Förderrichtlinie des Landes Thüringen zur Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erfolgte zu Beginn des Jahres die Zusammenlegung der Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt und der LIFT gGmbH. Somit ist im Landkreis Nordhausen nur noch eine Beratungsstelle unter der Trägerschaft der Awo tätig. Da die Beratungsfachkräfte der LIFT gGmbH übernommen wurden, verfügen wir nunmehr über drei BeraterInnen, Weiterhin konnte eine Verwaltungsfachkraft in Teilzeit beschäftigt werden.
Die Zusammenlegung der Beratungsstellen wirkte sich insgesamt positiv sowohl auf die Beratungspraxis als auch direkt für die Beratungsfachkräfte aus. Nunmehr sind eine kontinuierliche Fallbesprechung und ein wöchentlicher Erfahrungsaustausch gewährleistet. Damit wurde eine qualitative Verbesserung der Beratungstätigkeit erreicht. Die BeraterInnen konnten bei Weiterbildung, Krankheit usw. die gegenseitige Vertretung absichern. Die Außenstelle in Bleicherode blieb erhalten.
So wie bundesweit die Zahl der überschuldeten Haushalte 2003 auf ca. 2,6 Millionen gewachsen ist, war diese Tatsache auch in unserem Landkreis festzustellen. Sowohl die wirtschaftliche Gesamtsituation, verbunden mit hoher Arbeitslosigkeit und einer wachsenden Anzahl an Firmenpleiten, als auch fehlendes Wissen beim Umgang mit Geld, verursachten weiter eine steigende Nachfrage in unserer Beratungsstelle.
Insgesamt bearbeiteten die BeraterInnen 400 langfristige Fälle und führten 2.055 Beratungsgespräche. Kurzberatungen ohne weitere Bearbeitung von Unterlagen und Erfassung im PC reichten nur in 191 Fällen aus, um die Beratung abzuschließen. Es muss eingeschätzt werden, dass häufig die Grenzen der Belastbarkeit der Fachkräfte erreicht wurden. Trotz großer Einsatzbereitschaft und guter materiell-technischer Ausstattung konnten die Wartezeiten für die Ratsuchenden nicht verkürzt werden. Bewährt hat sich die kurzfristige Durchführung einer Erstberatung und die spätere Übernahme der gesamten Unterlagen, d. h. des eigentlichen Beratungsbeginns. Nach einem intensiven Erstgespräch war besser einzuschätzen, ob sofort wegen existenzbedrohender Schulden (Miet- und Energieschulden) Maßnahmen eingeleitet werden mussten oder eine Wartezeit vertretbar war. In dieser Wartezeit hatten die Klienten die Möglichkeit, sich telefonisch Rat zu holen, ihre Unterlagen vorzubereiten und mit Musterbriefen die Gläubiger zu informieren. In 60 Fällen wurden allein erziehende Klienten beraten.
Von der Gesamtzahl der Beratungsfälle waren 91 gescheiterte Existenzgründer und ehemalig Selbständige. Die Gesamtzahl von 400 Fällen teilte sich in 234 Fälle nach § 305 InsO (Verbraucherinsolvenzfälle) und 166 Fälle nach § 17 BSHG. Von den 400 Haushaltsvorständen war die überwiegende Zahl von 130 (32,5 %) in der Altersgruppe zwischen 40 und 50 Jahren zu finden. 24,3 % der Schuldner hatten einen Hauptschulabschluss und 69,2 % einen höheren Schulabschluss wie Realschulabschluss oder Abitur. Als Hauptursachen der Überschuldung kristallisierten sich geringeres Einkommen durch Arbeitslosigkeit, an zweiter Stelle das Konsumverhalten, gefolgt von Einkommensarmut heraus.
Bei allen Fällen wurde aber meist eine Kombination von mehreren Überschuldungsursachen festgestellt. So waren auch Ehescheidungen oder Trennungen bei Partnerschaften, gescheiterte Immobilienfinanzierung oder Krankheit ursächliche Faktoren. Gescheiterte Existenzgründungen bildeten bei 20,5 % aller Fälle die entscheidende Ursache der Überschuldung. 57 % der Ratsuchenden bezogen als überwiegendes Einkommen Leistungen vom Arbeitsamt. 62,2 % erhielten Lohn oder Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis. 14,3 % waren Sozialhilfeempfänger. Die durchschnittliche Verschuldung pro Haushalt bewegte sich bei ca. 68.985,- €
Die Schuldner mussten auf Grund der überwiegend berechtigten Forderungen der Gläubiger eine Vielzahl von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinnehmen, wie Pfändungsversuche durch die Gerichtsvollzieher, Kontenpfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Lohnpfändungen. Besonders betroffen waren die Haushalte, für deren Wohneigentum Zwangsversteigerung beantragt wurde. Allerdings konnten die Immobilien in der Mehrzahl der Fälle wegen fehlender Bieter nicht versteigert werden. Auffällig war eine steigende Tendenz bei folgenden Schuldenarten: Schulden bei Versicherungsgesellschaften für nicht gezahlte Beiträge, Telekommunikationsschulden, insbesondere Schulden für Handyverträge sowie Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern wie Kommunen, Arbeitsämtern, Finanzämtern usw..
In 30 Fällen konnte eine drohende Mietkündigung bzw. Zwangsräumung abgewendet werden. In 26 Fällen nahmen die Energielieferanten durch ein rechtzeitiges Ratenzahlungsangebot von der Sperrung der Energieversorgung Abstand. Nach wie vor unbefriedigend ist das Problem der Erhaltung bzw. Eröffnung von Girokonten. 61 Klienten hatten kein Girokonto und waren damit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. In einigen Fällen konnten die Berater durch die Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Nordhausen und der Nordthüringer Volksbank die Erhaltung bzw. Eröffnung eines Guthabenkontos erreichen. Da dies leider nur Einzelfälle betrifft, schließen wir uns auch weiterhin der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an. Nur durch ein Gesetz, in welchem das Recht jedes Bürgers auf ein Girokonto fixiert wird, kann dieses Problem dauerhaft gelöst werden. Der gemeinsame Kampf aller Schuldnerberatungsstellen und deren Verbände führte leider bisher nicht zum Erfolg.
Die Beratung von Personen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren zum Ziel hatten, war in den meisten Fällen mit einem hohen Zeitaufwand verbunden (durchschnittlich 12,5 Std. pro Fall). In mehreren Gesprächen mussten die Voraussetzungen und der Ablauf des Verfahrens erläutert werden. Dazu wurde auch entsprechendes Broschürenmaterial ausgehändigt. Der Zeitaufwand für die Antragsbearbeitung konnte zwar etwas reduziert werden, war aber insbesondere bei Fällen mit großer Gläubigeranzahl entsprechend hoch. Die Erarbeitung einer Gläubigerliste mit zustellfähigen Anschriften, Höhe der Forderungen, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen ist bei Fällen mit 20, 30 und mehr Gläubigern mit erheblichem Arbeitsaufwand und gewissenhaften Recherchen verbunden.
Die vom Insolvenzgericht Mühlhausen praktizierte Veröffentlichung von Beschlüssen in der Tagespresse schreckte nach wie vor manchen Schuldner ab, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Noch unangenehmer ist die Veröffentlichung der angemeldeten Forderungen, d. h. der Schuldsummen und der verteilbaren Masse durch die Treuhänder. Diesbezüglich bleibt aber diesen Schuldnern die Hoffnung, dass mit der nächsten anstehenden Reformierung der Insolvenzordnung voraussichtlich ab 2005 nur noch die Veröffentlichung per Internet erfolgen soll und damit der öffentliche Pranger in der Tagespresse entfallen würde.
Weiterhin entschieden sich manche Klienten, auf ein Insolvenzverfahren zu verzichten, um ihre Immobilie, die sonst verwertet würde, zu retten. Auch bei fehlender Aufstellung aller Gläubiger oder nicht mehr vorhandene Unterlagen waren die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben.
Durch die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten konnten viele Schuldner, denen vorher die finanziellen Mittel fehlten, nun die Antragstellung für ein privates Insolvenzverfahren in Angriff nehmen. Leider führten nur in neun Fällen die außergerichtlichen Verhandlungen zu einer Einigung, so dass die Klienten kein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen mussten. Die Bereitschaft der Gläubiger, einem außergerichtlichen Angebot zuzustimmen, lässt nach wie vor zu wünschen übrig, trotz der Tatsache, dass es sich bei der überwiegenden Zahl der Verfahren um masselose Verfahren handelt, d. h. nichts an die Gläubiger verteilt werden kann.
Insgesamt wurden 52 Bescheinigungen über das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen ausgestellt. Davon stellten 50 Schuldner Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Auch im Jahr 2003 waren wir in der glücklichen Lage, bei schwierigen rechtlichen Problemen einen Honoraranwalt nutzen zu können. Ebenso konnten wir Anfragen an die juristische Fachberatungs- stelle richten, was durch das Vorhandensein der juristischen Beratung vor Ort aber eher selten genutzt wurde. Nachdrücklich muss betont werden, dass eine anwaltliche Beratung vor Ort unabdingbar und dringend erforderlich ist.
Die beratenen Klienten kamen aus verschiedenen Städten und Gemeinden (siehe Anlage), 240 Fälle aus Nordhausen, 49 aus Bleicherode, 17 aus Sollstedt, 12 aus Niedersachswerfen. Um die Qualität der Beratung weiter zu verbessern nahmen die BeraterInnen an verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teil, so an Seminaren zur Thematik Insolvenzgesetz und dessen Anwendung, an Weiterbildungen zu den umfangreichen Gesetzesänderungen im BGB. Ebenso erfolgte eine aktive Mitarbeit im Arbeitskreis Schuldnerberatung des AWO-Landesverbandes sowie ein ständiger direkter Erfahrungsaustausch mit den Beratungsstellen der Starthilfe e. V. in Sondershausen und der Awo Beratungsstelle in Leinefelde.
Als sehr hilfreich erwiesen sich zwei Veranstaltungen des Arbeitskreises InsO, an welchen Richter und Rechtspfleger des Insolvenzgerichtes in Mühlhausen, Treuhänder und Schuldnerberater gemeinsam teilnahmen. In diesen Zusammenkünften konnten viele praktische Probleme diskutiert werden und die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten weiter verbessert werden. Hervorzuheben ist ebenso die Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen.
Gemeinsam wurde ein neues Beratungsangebot ins Leben gerufen, das thüringenweit genutzt werden kann. Inhalt dieses Angebotes ist die Möglichkeit, in Not geratene Baufinanzierungen zu prüfen und ggfls. Sanierungsvorschläge zu unterbreiten bzw. bei den Verhandlungen mit den Banken zu unterstützen. Dazu stand einmal pro Woche ein Berater zur Verfügung und nutzte im Rahmen seiner SAM-Tätigkeit den Praktikumstag in der Verbraucherzentrale sehr sinnvoll. Das Angebot wird auch für 2004 aufrecht erhalten. Bisher wurden 7 Fälle beraten.
Im Rahmen der präventiven und Öffentlichkeitsarbeit wurden 4 Vorträge zu unterschiedlichen Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung gehalten. In Zusammenarbeit mit der Rundfunkhilfe beantragten wir 2 Fernsehgeräte und konnten damit 2 Familien in der Vorweihnachtszeit unverhoffte Freude bereiten. Die Jahresanalyse soll wie immer genutzt werden, um sich bei vielen Partnern für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2003 zu bedanken. Vor allem haben uns einmal mehr die Kreissparkasse Nordhausen und die Nordthüringer Volksbank sowie die Gemeinde Sollstedt mit Spenden bzw. finanziellen Zuwendungen geholfen. Nur so konnte nach der Zusammenlegung der Schuldnerberatungsstellen die materiell-technische Ausstattung für die übernommenen Berater vervollständigt und für alle gleich gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
Autor: nnzDurch die Veränderung der Förderrichtlinie des Landes Thüringen zur Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erfolgte zu Beginn des Jahres die Zusammenlegung der Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt und der LIFT gGmbH. Somit ist im Landkreis Nordhausen nur noch eine Beratungsstelle unter der Trägerschaft der Awo tätig. Da die Beratungsfachkräfte der LIFT gGmbH übernommen wurden, verfügen wir nunmehr über drei BeraterInnen, Weiterhin konnte eine Verwaltungsfachkraft in Teilzeit beschäftigt werden.
Die Zusammenlegung der Beratungsstellen wirkte sich insgesamt positiv sowohl auf die Beratungspraxis als auch direkt für die Beratungsfachkräfte aus. Nunmehr sind eine kontinuierliche Fallbesprechung und ein wöchentlicher Erfahrungsaustausch gewährleistet. Damit wurde eine qualitative Verbesserung der Beratungstätigkeit erreicht. Die BeraterInnen konnten bei Weiterbildung, Krankheit usw. die gegenseitige Vertretung absichern. Die Außenstelle in Bleicherode blieb erhalten.
So wie bundesweit die Zahl der überschuldeten Haushalte 2003 auf ca. 2,6 Millionen gewachsen ist, war diese Tatsache auch in unserem Landkreis festzustellen. Sowohl die wirtschaftliche Gesamtsituation, verbunden mit hoher Arbeitslosigkeit und einer wachsenden Anzahl an Firmenpleiten, als auch fehlendes Wissen beim Umgang mit Geld, verursachten weiter eine steigende Nachfrage in unserer Beratungsstelle.
Insgesamt bearbeiteten die BeraterInnen 400 langfristige Fälle und führten 2.055 Beratungsgespräche. Kurzberatungen ohne weitere Bearbeitung von Unterlagen und Erfassung im PC reichten nur in 191 Fällen aus, um die Beratung abzuschließen. Es muss eingeschätzt werden, dass häufig die Grenzen der Belastbarkeit der Fachkräfte erreicht wurden. Trotz großer Einsatzbereitschaft und guter materiell-technischer Ausstattung konnten die Wartezeiten für die Ratsuchenden nicht verkürzt werden. Bewährt hat sich die kurzfristige Durchführung einer Erstberatung und die spätere Übernahme der gesamten Unterlagen, d. h. des eigentlichen Beratungsbeginns. Nach einem intensiven Erstgespräch war besser einzuschätzen, ob sofort wegen existenzbedrohender Schulden (Miet- und Energieschulden) Maßnahmen eingeleitet werden mussten oder eine Wartezeit vertretbar war. In dieser Wartezeit hatten die Klienten die Möglichkeit, sich telefonisch Rat zu holen, ihre Unterlagen vorzubereiten und mit Musterbriefen die Gläubiger zu informieren. In 60 Fällen wurden allein erziehende Klienten beraten.
Von der Gesamtzahl der Beratungsfälle waren 91 gescheiterte Existenzgründer und ehemalig Selbständige. Die Gesamtzahl von 400 Fällen teilte sich in 234 Fälle nach § 305 InsO (Verbraucherinsolvenzfälle) und 166 Fälle nach § 17 BSHG. Von den 400 Haushaltsvorständen war die überwiegende Zahl von 130 (32,5 %) in der Altersgruppe zwischen 40 und 50 Jahren zu finden. 24,3 % der Schuldner hatten einen Hauptschulabschluss und 69,2 % einen höheren Schulabschluss wie Realschulabschluss oder Abitur. Als Hauptursachen der Überschuldung kristallisierten sich geringeres Einkommen durch Arbeitslosigkeit, an zweiter Stelle das Konsumverhalten, gefolgt von Einkommensarmut heraus.
Bei allen Fällen wurde aber meist eine Kombination von mehreren Überschuldungsursachen festgestellt. So waren auch Ehescheidungen oder Trennungen bei Partnerschaften, gescheiterte Immobilienfinanzierung oder Krankheit ursächliche Faktoren. Gescheiterte Existenzgründungen bildeten bei 20,5 % aller Fälle die entscheidende Ursache der Überschuldung. 57 % der Ratsuchenden bezogen als überwiegendes Einkommen Leistungen vom Arbeitsamt. 62,2 % erhielten Lohn oder Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis. 14,3 % waren Sozialhilfeempfänger. Die durchschnittliche Verschuldung pro Haushalt bewegte sich bei ca. 68.985,- €
Die Schuldner mussten auf Grund der überwiegend berechtigten Forderungen der Gläubiger eine Vielzahl von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinnehmen, wie Pfändungsversuche durch die Gerichtsvollzieher, Kontenpfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Lohnpfändungen. Besonders betroffen waren die Haushalte, für deren Wohneigentum Zwangsversteigerung beantragt wurde. Allerdings konnten die Immobilien in der Mehrzahl der Fälle wegen fehlender Bieter nicht versteigert werden. Auffällig war eine steigende Tendenz bei folgenden Schuldenarten: Schulden bei Versicherungsgesellschaften für nicht gezahlte Beiträge, Telekommunikationsschulden, insbesondere Schulden für Handyverträge sowie Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern wie Kommunen, Arbeitsämtern, Finanzämtern usw..
In 30 Fällen konnte eine drohende Mietkündigung bzw. Zwangsräumung abgewendet werden. In 26 Fällen nahmen die Energielieferanten durch ein rechtzeitiges Ratenzahlungsangebot von der Sperrung der Energieversorgung Abstand. Nach wie vor unbefriedigend ist das Problem der Erhaltung bzw. Eröffnung von Girokonten. 61 Klienten hatten kein Girokonto und waren damit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. In einigen Fällen konnten die Berater durch die Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Nordhausen und der Nordthüringer Volksbank die Erhaltung bzw. Eröffnung eines Guthabenkontos erreichen. Da dies leider nur Einzelfälle betrifft, schließen wir uns auch weiterhin der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an. Nur durch ein Gesetz, in welchem das Recht jedes Bürgers auf ein Girokonto fixiert wird, kann dieses Problem dauerhaft gelöst werden. Der gemeinsame Kampf aller Schuldnerberatungsstellen und deren Verbände führte leider bisher nicht zum Erfolg.
Die Beratung von Personen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren zum Ziel hatten, war in den meisten Fällen mit einem hohen Zeitaufwand verbunden (durchschnittlich 12,5 Std. pro Fall). In mehreren Gesprächen mussten die Voraussetzungen und der Ablauf des Verfahrens erläutert werden. Dazu wurde auch entsprechendes Broschürenmaterial ausgehändigt. Der Zeitaufwand für die Antragsbearbeitung konnte zwar etwas reduziert werden, war aber insbesondere bei Fällen mit großer Gläubigeranzahl entsprechend hoch. Die Erarbeitung einer Gläubigerliste mit zustellfähigen Anschriften, Höhe der Forderungen, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen ist bei Fällen mit 20, 30 und mehr Gläubigern mit erheblichem Arbeitsaufwand und gewissenhaften Recherchen verbunden.
Die vom Insolvenzgericht Mühlhausen praktizierte Veröffentlichung von Beschlüssen in der Tagespresse schreckte nach wie vor manchen Schuldner ab, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Noch unangenehmer ist die Veröffentlichung der angemeldeten Forderungen, d. h. der Schuldsummen und der verteilbaren Masse durch die Treuhänder. Diesbezüglich bleibt aber diesen Schuldnern die Hoffnung, dass mit der nächsten anstehenden Reformierung der Insolvenzordnung voraussichtlich ab 2005 nur noch die Veröffentlichung per Internet erfolgen soll und damit der öffentliche Pranger in der Tagespresse entfallen würde.
Weiterhin entschieden sich manche Klienten, auf ein Insolvenzverfahren zu verzichten, um ihre Immobilie, die sonst verwertet würde, zu retten. Auch bei fehlender Aufstellung aller Gläubiger oder nicht mehr vorhandene Unterlagen waren die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben.
Durch die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten konnten viele Schuldner, denen vorher die finanziellen Mittel fehlten, nun die Antragstellung für ein privates Insolvenzverfahren in Angriff nehmen. Leider führten nur in neun Fällen die außergerichtlichen Verhandlungen zu einer Einigung, so dass die Klienten kein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen mussten. Die Bereitschaft der Gläubiger, einem außergerichtlichen Angebot zuzustimmen, lässt nach wie vor zu wünschen übrig, trotz der Tatsache, dass es sich bei der überwiegenden Zahl der Verfahren um masselose Verfahren handelt, d. h. nichts an die Gläubiger verteilt werden kann.
Insgesamt wurden 52 Bescheinigungen über das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen ausgestellt. Davon stellten 50 Schuldner Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Auch im Jahr 2003 waren wir in der glücklichen Lage, bei schwierigen rechtlichen Problemen einen Honoraranwalt nutzen zu können. Ebenso konnten wir Anfragen an die juristische Fachberatungs- stelle richten, was durch das Vorhandensein der juristischen Beratung vor Ort aber eher selten genutzt wurde. Nachdrücklich muss betont werden, dass eine anwaltliche Beratung vor Ort unabdingbar und dringend erforderlich ist.
Die beratenen Klienten kamen aus verschiedenen Städten und Gemeinden (siehe Anlage), 240 Fälle aus Nordhausen, 49 aus Bleicherode, 17 aus Sollstedt, 12 aus Niedersachswerfen. Um die Qualität der Beratung weiter zu verbessern nahmen die BeraterInnen an verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teil, so an Seminaren zur Thematik Insolvenzgesetz und dessen Anwendung, an Weiterbildungen zu den umfangreichen Gesetzesänderungen im BGB. Ebenso erfolgte eine aktive Mitarbeit im Arbeitskreis Schuldnerberatung des AWO-Landesverbandes sowie ein ständiger direkter Erfahrungsaustausch mit den Beratungsstellen der Starthilfe e. V. in Sondershausen und der Awo Beratungsstelle in Leinefelde.
Als sehr hilfreich erwiesen sich zwei Veranstaltungen des Arbeitskreises InsO, an welchen Richter und Rechtspfleger des Insolvenzgerichtes in Mühlhausen, Treuhänder und Schuldnerberater gemeinsam teilnahmen. In diesen Zusammenkünften konnten viele praktische Probleme diskutiert werden und die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten weiter verbessert werden. Hervorzuheben ist ebenso die Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen.
Gemeinsam wurde ein neues Beratungsangebot ins Leben gerufen, das thüringenweit genutzt werden kann. Inhalt dieses Angebotes ist die Möglichkeit, in Not geratene Baufinanzierungen zu prüfen und ggfls. Sanierungsvorschläge zu unterbreiten bzw. bei den Verhandlungen mit den Banken zu unterstützen. Dazu stand einmal pro Woche ein Berater zur Verfügung und nutzte im Rahmen seiner SAM-Tätigkeit den Praktikumstag in der Verbraucherzentrale sehr sinnvoll. Das Angebot wird auch für 2004 aufrecht erhalten. Bisher wurden 7 Fälle beraten.
Im Rahmen der präventiven und Öffentlichkeitsarbeit wurden 4 Vorträge zu unterschiedlichen Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung gehalten. In Zusammenarbeit mit der Rundfunkhilfe beantragten wir 2 Fernsehgeräte und konnten damit 2 Familien in der Vorweihnachtszeit unverhoffte Freude bereiten. Die Jahresanalyse soll wie immer genutzt werden, um sich bei vielen Partnern für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2003 zu bedanken. Vor allem haben uns einmal mehr die Kreissparkasse Nordhausen und die Nordthüringer Volksbank sowie die Gemeinde Sollstedt mit Spenden bzw. finanziellen Zuwendungen geholfen. Nur so konnte nach der Zusammenlegung der Schuldnerberatungsstellen die materiell-technische Ausstattung für die übernommenen Berater vervollständigt und für alle gleich gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
