Die Frist ist abgelaufen
Dienstag, 13. Januar 2004, 09:13 Uhr
Nordhausen (nnz). Beim Baumaschinenhersteller HBM-Nobas läuft heute eine Frist ab. Dabei geht es um Arbeitsplätze, viel Ärger und eine einstweilige Verfügung. Details wie immer mit einem Klick...
Es hätte eigentlich so schön sein können, doch bei der Nobas stehen die Zeichen auf Sturm – wieder einmal. Wurde doch im vergangenen Jahr gejubelt, als sich Unternehmensleitung, Arbeitsamt und Betriebsrat auf Vermittlung durch die Politik auf einen Interessensausgleich einigten (siehe dazu ausführlich im nnz-Archiv). Doch der Ausgleich war nur sechs Wochen alt, da kam aus der Papenburgzentrale schon die Nachricht, daß der Vertrieb des Nordhäuser Unternehmens nach Gröbers verlagert werden sollte.
Die Nachricht überbrachte der Geschäftsführer der GP Baumaschinen GmbH, ein Neffe von Günther Papenburg. Gröbers, das liegt zwischen Halle und Leipzig, rund 120 Kilometer von Nordhausen entfernt. Man wolle das Unternehmen optimieren und Kosten einsparen, so die offizielle Variante der Unternehmensleitung. Und vollendete Tatsachen wurden gleich geschaffen. In Gröbers sind bereits die elf Arbeitsplätze eingerichtet, eine Standleitung für die EDV-Anbindung nach Nordhausen wurde gemietet.
Für den Betriebsratschef Eberhard Klaus ist das nicht hinnehmbar. Er sieht die Verlagerung des Vertriebs als eine Betriebsverlagerung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, da für die betroffenen Mitarbeiter wirtschaftliche Nachteile zu erwarten sind. So steht es in einem Schreiben des Betriebsrates vom 7. Januar. In der Antwort der Unternehmensleitung seien von dieser unternehmerischen Entscheidung nicht wesentliche Teile der Belegschaft betroffen. Das schrieb Aribert Kupsch am 9. Januar, dann fuhr der Geschäftsführer in Urlaub.
Heute nun läuft die Frist ab, die der Betriebsrat der Unternehmensleitung gesetzt hatte, um die Umsetzung von elf Mitarbeitern, darunter auch Betriebsratschef Klaus, nach Gröbers zu stoppen. Morgen wird der vom Betriebsrat beauftragte Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, mit der die Umsetzung gestoppt werden soll.
Autor: nnzEs hätte eigentlich so schön sein können, doch bei der Nobas stehen die Zeichen auf Sturm – wieder einmal. Wurde doch im vergangenen Jahr gejubelt, als sich Unternehmensleitung, Arbeitsamt und Betriebsrat auf Vermittlung durch die Politik auf einen Interessensausgleich einigten (siehe dazu ausführlich im nnz-Archiv). Doch der Ausgleich war nur sechs Wochen alt, da kam aus der Papenburgzentrale schon die Nachricht, daß der Vertrieb des Nordhäuser Unternehmens nach Gröbers verlagert werden sollte.
Die Nachricht überbrachte der Geschäftsführer der GP Baumaschinen GmbH, ein Neffe von Günther Papenburg. Gröbers, das liegt zwischen Halle und Leipzig, rund 120 Kilometer von Nordhausen entfernt. Man wolle das Unternehmen optimieren und Kosten einsparen, so die offizielle Variante der Unternehmensleitung. Und vollendete Tatsachen wurden gleich geschaffen. In Gröbers sind bereits die elf Arbeitsplätze eingerichtet, eine Standleitung für die EDV-Anbindung nach Nordhausen wurde gemietet.
Für den Betriebsratschef Eberhard Klaus ist das nicht hinnehmbar. Er sieht die Verlagerung des Vertriebs als eine Betriebsverlagerung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, da für die betroffenen Mitarbeiter wirtschaftliche Nachteile zu erwarten sind. So steht es in einem Schreiben des Betriebsrates vom 7. Januar. In der Antwort der Unternehmensleitung seien von dieser unternehmerischen Entscheidung nicht wesentliche Teile der Belegschaft betroffen. Das schrieb Aribert Kupsch am 9. Januar, dann fuhr der Geschäftsführer in Urlaub.
Heute nun läuft die Frist ab, die der Betriebsrat der Unternehmensleitung gesetzt hatte, um die Umsetzung von elf Mitarbeitern, darunter auch Betriebsratschef Klaus, nach Gröbers zu stoppen. Morgen wird der vom Betriebsrat beauftragte Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, mit der die Umsetzung gestoppt werden soll.
