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Ehrenamtlich Tätige stärken

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 19:56 Uhr
Bundesregierung und Koalitionsfraktionen stärken das Ehrenamt. Am Mittwoch passierte der Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts das Kabinett. Im Bundestag ließ sich Abgeordneter Manfred Grund anschließend die Details erläutern...


Steuerliche Vorteile sowie Erleichterungen im Zivilrecht sind Kern des neuen Gesetzes. Vor allem die Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale ist als Anreiz zu verstehen. „Sporttrainer in der Jugendarbeit und andere ehrenamtliche Ausbilder dürfen nach dem neuen Gesetz 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten“, erklärt Manfred Grund. Für Platzwarte oder Schiedsrichter soll die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro angehoben werden.

Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Ziel ist, die eher am Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.

„Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben“, weiß Manfred Grund. Das Gesetz sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen auf grobe Fahrlässigkeit vor. Manfred Grund: „Wir wollen auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche haben!“

„Denn Millionen Deutsche wirken in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ehrenamtlich mit. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar“, begründet der Abgeordnete das Vorhaben. „Das Ehrenamt liegt der Koalition am Herzen. Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft“, hebt Manfred Grund hervor. Dies verdiene Anerkennung und Unterstützung.

Das Gesetz wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Wortgleich legen die Koalitionsfraktionen eine Beratungsgrundlage für den Bundestag vor. Hier sollen die Beratungen Anfang 2013 abgeschlossen werden. Abgeordneter Manfred Grund betont, dass eine dann rückwirkende Inkraftsetzung zum 1. Januar 2013 angestrebt wird.

„Gemeinnützige Vereine können in Kürze ihre gesellschaftlich wichtigen Aufgaben noch besser wahrnehmen“, freut sich Manfred Grund.
Autor: red

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